CPP Art. 454 - Decisioni emanate dopo l’entrata in vigore del presente Codice

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 454 CPP dal 2023

Art. 454 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 454 Decisioni emanate dopo l’entrata in vigore del presente Codice

1 Ai ricorsi contro le decisioni di primo grado emanate dopo l’entrata in vigore del presente Codice si applica il nuovo diritto.

2 Ai ricorsi contro le decisioni di primo grado di autorit giudiziarie superiori emanate secondo il diritto anteriore dopo l’entrata in vigore del presente Codice si applica il diritto anteriore.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 454 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180436Mehrfacher Diebstahl etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Verteidigung; Aussagen; Berufung; Dossier; Recht; Vorinstanz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sinne; Verfahren; Urteil; Gericht; Diebstahl; Bezug; Entscheid; Berufungsverfahren; Einbruch; Diebstahls; Geldstrafe; Konfrontationseinvernahme; Glaubhaftigkeit; ührt
ZHSB180497Versuchte vorsätzliche TötungBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Messer; Einvernahme; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Verletzung; Zeuge; Staatsanwalt; Verletzungen; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Zeugen; Person; Polizei; Streit; Recht; Darstellung; Verteidigung; Ausserdem; Angriff; öglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 IV 246 (1B_637/2012)Art. 67 Abs. 1 VStG; Art. 50 Abs. 3 VStrR; Art. 37 Abs. 2 lit. b StBOG; Art. 79 BGG; Entsiegelungsverfahren nach VStrR, Zuständigkeiten und Rechtsmittel. Auch nach Inkrafttreten der StPO und des StBOG am 1. Januar 2011 bleibt das VStrR auf Fälle der Bundesgerichtsbarkeit in Verwaltungsstrafsachen anwendbar. Im Gegensatz zur Regelung des Entsiegelungsverfahrens nach StPO entscheidet nach dem VStrR die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes (endgültig) über Entsiegelungsgesuche der untersuchenden Verwaltungsbehörde. Gegen den Entscheid der Beschwerdekammer ist die Zwangsmassnahmenbeschwerde (Art. 79 BGG) ans Bundesgericht zulässig (E. 1).
Regeste b
Art. 31 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 3 VStrR; Art. 5 Abs. 1 und Art. 248 Abs. 2 StPO; 20-tägige Frist zur Einreichung des Entsiegelungsgesuches. Zwar ist die Fristbestimmung von Art. 248 Abs. 2 StPO auf Entsiegelungen im Untersuchungsverfahren nach VStrR nicht unmittelbar anwendbar. Die untersuchende Verwaltungsbehörde hat jedoch dem strafprozessualen Beschleunigungsgebot ausreichend Rechnung zu tragen (E. 3.1-3.3).
VStrR; Entsiegelung; Bundes; Gericht; Entsiegelungsgesuch; Kammer; Beschwerdekammer; Verfahren; Frist; Bundesstrafgericht; StBOG; Bundesgericht; Sachen; Entsiegelungsgesuche; Untersuchung; Verwaltungsbehörde; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Eidgenössische; Entsiegelungsverfahren; Entscheid; Fristbestimmung; Beschleunigungsgebot; Rechnung; Verrechnungssteuer; Über; Verfahren; Auszug
138 IV 248 (6B_93/2012)Art. 118 ff. und 427 Abs. 2 StPO; Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten. Dem Strafantrag stellenden Privatkläger, der sich abgesehen von der Strafklage am Strafverfahren nicht aktiv beteiligt, können bei Freispruch der beschuldigten Person nur in besonderen Fällen Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 4.4).
Regeste b
Art. 428 Abs. 1 und Art. 432 Abs. 2 StPO; Kostentragung und Anspruch auf Entschädigung im Rechtsmittelverfahren. Als private Partei kann im strafrechtlichen Verfahren nur obsiegen oder unterliegen, wer Anträge gestellt hat. Verzichtet die Privatklägerschaft darauf, können ihr keine Verfahrenskosten auferlegt werden und kann sie auch nicht zur Leistung einer Parteientschädigung verpflichtet werden (E. 5.3).
Verfahren; Verfahrens; Privatkläger; Person; Verfahrenskosten; Privatklägers; Privatklägerschaft; Recht; Antrag; Beschwerdegegner; Antrag; Anträge; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Rechtsmittel; Klage; Antragsdelikt; Entschädigung; Antragsdelikte; Gespräch; Antragsdelikten; Prozessordnung; Entscheid; Parteien; Parteientschädigung; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.91Verfahren; Verfahrens; Gericht; Verfahrensakten; Kammer; Gerichts; Urteil; Recht; Flucht; Verfahren; Sicherheit; Bundesgericht; Bundesgerichts; Spreng; Sprengstoff; Beschwerdeführers; Untersuchung; Freiheit; Person; Freiheitsstrafe; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Verbrechen; Sizilien; Sicherheitshaft; Schweiz; Fluchtgefahr; Vergehen; Delikte