StPO Art. 450 - Erstinstanzliches Hauptverfahren

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 450 StPO vom 2024

Art. 450 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 450 Erstinstanzliches Hauptverfahren und besondere Verfahren Erstinstanzliches Hauptverfahren

Ist bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Hauptverhandlung bereits eröffnet, so wird sie nach bisherigem Recht, vom bisher zuständigen erstinstanzlichen Gericht, fortgeführt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 450 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF150001Verwahrungsüberprüfung Verwahrung; Stellung; Obergericht; Verfahren; Kantons; Vorinstanz; Stellungnahme; Frist; Kammer; Recht; Oberstaatsanwalt; Gericht; Oberstaatsanwaltschaft; Ergänzung; Beschluss; Entscheid; Gutachten; Verfahren; Obergutachten; Anhö; Obergerichts; Eingabe; Anhörung; Bundesgericht; Ergänzungsgutachten; Massnahme; Sinne; Gutachter; Verfahrens; Verhandlung
ZHSU130053Übertretung des Heilmittelgesetzes Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Recht; Verteidigung; Verfahren; Recht; Bezirk; Übertretung; Vorinstanz; Entschädigung; Verfahrens; Statthalteramt; Untersuchung; Berufungsverfahren; Heilmittelgesetz; Bundesgericht; Schwere; Parteien; Person; Deliktsvorwurf; Staat; Abteilung; Einzelgericht; Gerichtskasse; Bezirks; Parteientschädigung; Prozessentschädigung; Beizug
Dieser Artikel erzielt 580 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.