Zollgesetz (ZG) Art. 45

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 45 ZG vom 2023

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Art. 45 Rohrleitungsverkehr

1 Waren, die in Rohrleitungen ins Zollgebiet befördert werden, gelten bis zur Wiederausfuhr oder bis zu ihrer Überführung in ein anderes Zollverfahren als ins Transitverfahren übergeführt.

2 Anmeldepflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber der Rohrleitungsanlage.

3 Die Inhaberin oder der Inhaber muss dem BAZG Einsicht in alle Unterlagen und Aufzeichnungen gewähren, die für die Zollprüfung von Bedeutung sein können.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 45 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170007Feststellung der IdentitätBerufung; Berufungskläger; Person; Klage; Recht; Zivilstand; Personen; Personenstand; Feststellung; Eintrag; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Verfügung; Gericht; Identität; Zivilstandsregister; Pfäffikon; Bezirksgericht; Bereinigung; Schweiz; Zivilstandsamt; Winterthur; Personenstandsregister; Stadt; Berichtigung; Entscheid; Gesuch
ZHLF150010Berichtigung des Zivilstandsregisters Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes summarisches Verfahren des Bezirksgerichtes Pfäffikon vom 1. Dezember 2014 (EP140002)Person; Personalien; Berufung; Verfahren; Recht; Zivilstandsregister; Feststellung; Eintrag; Berichtigung; Gesuch; Entscheid; Eintragung; Berufungskläger; Bereinigung; Bundesgericht; Klage; Vorinstanz; Urteil; Gesuchsteller; Bezirksgericht; Geburt; Gericht; Zivilstandsregisters; Pfäffikon; Statusklage; Register; Sohnes; Dokumente
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK
143 III 473 (5A_88/2017)Art. 316 Abs. 1 ZGB; Pflegekinderbewilligung; Beschwerdelegitimation; kantonales Recht. Erklärt ein Kanton eine andere Behörde als die Kindesschutzbehörde zur Erteilung von Pflegekinderbewilligungen für zuständig, regelt er auch umfassend das Verfahren. Dass danach die Mutter von Kindern, die in einer Pflegefamilie untergebracht werden, zur Beschwerde gegen die Erteilung der Pflegekinderbewilligung nicht legitimiert ist, verletzt kein Bundesrecht (E. 2). Pflege; Pflegekind; Pflegekinder; Recht; Kinder; Kindes; Pflegekinderbewilligung; Verfahren; Entscheid; Verwaltungs; Kindesschutz; Urteil; Bewilligung; Interesse; Kanton; Verwaltungsgericht; Mutter; Verfügung; Kindesschutzbehörde; Bundesrecht; Rechtsschutz; Regelung; Bestimmungen; Bewilligungs; Unterbringung; Erteilung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Recht; Schweiz; Vorinstanz; Erben; Erblasser; Verfügung; Erbschaft; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Einsprache; Frist; Urteil; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Hinweis; Erblassers; Behörde; Witwe; Abklärung; Register; Ausland; Entscheid