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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 45 Unterstützung
1 Die Kantone stellen den Strafbehörden des Bundes und der anderen Kantone soweit erforderlich und möglich Räume für deren Amtstätigkeit und für die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen zur Verfügung.
2 Die Kantone treffen auf Gesuch der Strafbehörden des Bundes die erforderlichen Massnahmen, um die Sicherheit der Amtstätigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UB130169 | Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug | Verteidiger; Zwangsmassnahmengericht; Staatsanwaltschaft; Gutachter; Beschwerdeführers; Gutachten; Verteidigers; Störung; Gefängnis; Verfahren; Urteil; Schuld; Verfügung; Begutachtung; Drogen; Akten; Arztbericht; Spital; Verfahren; -Spital; Gericht; Untersuchung; -Spitals |
GR | SF-03-14 | ambulante Behandlung im Sinne von Art. 44 | Angeklagte; Genugtuung; Opfer; Recht; Täter; Delikt; Über; Schaden; Diebstahl; Akten; Tasche; Adhäsionsklage; Recht; Anklage; Gericht; Aussage; Kanton; Beweis; Sachbeschädigung; Verletzung; Überfall; Kantons |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
109 Ia 320 | Garantie der persönlichen Freiheit. Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Tessiner Strafverfahren; gesetzliche Grundlage, Haftdauer. Im Kanton Tessin wird die Haft während des Untersuchungsverfahrens von Art. 45 StPO geregelt und der Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen bzw. nach dieser Bestimmung verlängerten Fristen zieht automatisch die Beendigung der Haft nach sich. Nach Anklageerhebung wird die Haft jedoch von Art. 44 StPO geregelt, welche nur mit dem Wegfall der sie begründenden Voraussetzungen endet. | Accusa; Assise; Imputato; Arresto; Presidente; Ordine; Corte; Tribunale; Essere; Lugano; Altro; Istruttoria; Camera; Cantone; Ticino; Untersuchungs; Tessin; Autorità; Procuratore; Emanazione; Daltro; Istruzione; Secondo; Istituto; BOLLA; Urteilskopf; Estratto; Regeste; Garantie; önlichen |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2019.7 | Revisionsgesuch (Art. 410 ff. StPO) | Bundes; Kammer; Revision; Berufung; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Recht; Gesuchsteller; Entscheid; Tribunal; Beschluss; Urteils; Bundesanwaltschaft; Praxiskommentar; Schmid; Revisionsinstanz; Sache; Vorsitzende; Gerichtsschreiberin; Sachen; Bundesgesetzes; StBOG; Revisionsgesuche; Entscheide; Verfahren |
SK.2010.31 | Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB) | ändlich; Bundes; Betäubungsmittel; Apos;; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Person; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Telefon; Vorbereitung; BetmG; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Beschuldigten; Anklage; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger; Urteil |