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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 45 StPO vom 2024

Art. 45 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 45 Unterstützung

1 Die Kantone stellen den Strafbehörden des Bundes und der anderen Kantone soweit erforderlich und möglich Räume für deren Amtstätigkeit und für die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen zur Verfügung.

2 Die Kantone treffen auf Gesuch der Strafbehörden des Bundes die erforderlichen Massnahmen, um die Sicherheit der Amtstätigkeit dieser Behörden zu gewährleisten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 45 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUB130169Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug Verteidiger; Zwangsmassnahmengericht; Staatsanwaltschaft; Gutachter; Beschwerdeführers; Gutachten; Verteidigers; Störung; Gefängnis; Verfahren; Urteil; Schuld; Verfügung; Begutachtung; Drogen; Akten; Arztbericht; Spital; Verfahren; -Spital; Gericht; Untersuchung; -Spitals
GRSF-03-14ambulante Behandlung im Sinne von Art. 44Angeklagte; Genugtuung; Opfer; Recht; Täter; Delikt; Über; Schaden; Diebstahl; Akten; Tasche; Adhäsionsklage; Recht; Anklage; Gericht; Aussage; Kanton; Beweis; Sachbeschädigung; Verletzung; Überfall; Kantons

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 Ia 320Garantie der persönlichen Freiheit. Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Tessiner Strafverfahren; gesetzliche Grundlage, Haftdauer. Im Kanton Tessin wird die Haft während des Untersuchungsverfahrens von Art. 45 StPO geregelt und der Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen bzw. nach dieser Bestimmung verlängerten Fristen zieht automatisch die Beendigung der Haft nach sich. Nach Anklageerhebung wird die Haft jedoch von Art. 44 StPO geregelt, welche nur mit dem Wegfall der sie begründenden Voraussetzungen endet. Accusa; Assise; Imputato; Arresto; Presidente; Ordine; Corte; Tribunale; Essere; Lugano; Altro; Istruttoria; Camera; Cantone; Ticino; Untersuchungs; Tessin; Autorità; Procuratore; Emanazione; Daltro; Istruzione; Secondo; Istituto; BOLLA; Urteilskopf; Estratto; Regeste; Garantie; önlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2019.7Revisionsgesuch (Art. 410 ff. StPO)Bundes; Kammer; Revision; Berufung; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgericht; Revisionsgesuch; Recht; Gesuchsteller; Entscheid; Tribunal; Beschluss; Urteils; Bundesanwaltschaft; Praxiskommentar; Schmid; Revisionsinstanz; Sache; Vorsitzende; Gerichtsschreiberin; Sachen; Bundesgesetzes; StBOG; Revisionsgesuche; Entscheide; Verfahren
SK.2010.31Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB)ändlich; Bundes; Betäubungsmittel; Apos;; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Person; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Telefon; Vorbereitung; BetmG; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Beschuldigten; Anklage; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger; Urteil