KG Art. 45 - Empfehlungen an Behörden

Einleitung zur Rechtsnorm KG:



Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Art. 45 KG vom 2023

Art. 45 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 45 Übrige Aufgaben und Befugnisse der Wettbewerbsbehörden Empfehlungen an Behörden

1 Die Wettbewerbskommission beobachtet laufend die Wettbewerbsverhältnisse.

2 Sie kann den Behörden Empfehlungen zur Förderung von wirksamem Wettbewerb unterbreiten, insbesondere hinsichtlich der Schaffung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 II 32Art. 97 und 103 OG; Art. 5 und 48 VwVG; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 lit. a und Art. 18 ff., insbesondere Art. 30 KG; Bundesgesetz vom 27. Juni 1901 über die Schweizerische Meteorologische Zentralanstalt bzw. vom 18. Juni 1999 über die Meteorologie und Klimatologie; kartellverwaltungsrechtliche Massnahmen gegenüber der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt bzw. MeteoSchweiz. Befugnis des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, gegen einen Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht zu führen (E. 1). Legitimation der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt bzw. MeteoSchweiz, gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Wettbewerbsfragen zu erheben (E. 2). Anwendbarkeit des Kartellgesetzes auf die Schweizerische Meteorologische Anstalt bzw. MeteoSchweiz als Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung (E. 3). Schweiz; Wettbewerb; Schweizerische; Bundes; Anstalt; Meteorologische; Verwaltung; Recht; Wettbewerbskommission; Verfügung; Schweizerischen; Meteorologischen; MeteoSchweiz; Kartellgesetz; Rekurskommission; Eidgenössische; Unternehmen; Behörde; Entscheid; Dienstleistungen; Vorinstanz; Wettbewerbsfragen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eidgenössischen; Bundesgericht