Code civil suisse (CC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CC:



Art. 441 CC de 2024

Art. 441 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 441 B. Autorité de surveillance

1 Les cantons désignent la ou les autorités de surveillance.

2 Le Conseil fédéral peut édicter des dispositions en matière de surveillance.


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Art. 441 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220068AufsichtsbeschwerdeBezirksrat; Verfahren; Recht; Entscheid; Kinder; Mitglied; Gemeinde; Winterthur; Kammer; Gemeindeamt; Anträge; Akten; Oberrichter; Beschwerdeführers; Betreff; Aufsicht; Beschwerden; Zuständigkeit; BESCHWERDE:; Justiz; Hausverbot; Verweigerung; Rechtsmittel; Obergericht; Beschluss; Scheidungsurteil; Kindern; Gesuch
ZHPQ180003Unentgeltliche RechtspflegeBezirk; Bezirksrat; Recht; Verfahren; Obergericht; Urteil; Mutter; Eltern; Entscheid; Verfahrens; Kinder; Rechtspflege; Bezirksrates; Horgen; Dispositivziffer; Kindes; Entscheidgebühr; Vorinstanz; Verfahrenskosten; Rechtsverbeiständung; Beschluss; Sinne; Rubrum; Antrag; Ziffer; Zahlung; Kanton
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 98 (5C_2/2012)Art. 450 Abs. 1 ZGB; Beschwerde beim zuständigen Gericht; Regelung im Kanton Zürich. Der Zürcher Bezirksrat darf im zivilrechtlichen Bereich als Gericht im materiellen Sinn anerkannt und vom kantonalen Recht als Beschwerdeinstanz gegenüber Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bezeichnet werden (E. 3 und 4). Bezirk; Bezirks; Bezirksrat; Gericht; Recht; Entscheid; Kanton; Statthalter; Erwachsenenschutz; Aufsicht; Behörde; Verwaltung; Beschwerdeinstanz; Entscheide; Unabhängigkeit; Behörden; Rechtsprechung; Verwaltungs; Beschwerden; Gemeinde; Verfahren; Erwachsenenschutzbehörde; Mitglied; Regierung; Aufsichts; Regierungsrat; Bezirksrates; ünde