LAM Art. 44 -

Einleitung zur Rechtsnorm LAM:



Der Art. 44 MVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGMV 2009/1Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG: Revision einer MV-Rente. Eine revisionsrelevante Veränderung der medizinischen Situation ist nicht überwiegend wahrscheinlich. Hingegen ist in der veränderten erwerblichen Situation ein Revisionsgrund zu erblicken; der Beschwerdeführer kann das ursprüngliche hohe Invalideneinkommen nach Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr erzielen. Für eine Reduktion der MV-rechtlichen Haftungsquote besteht schon nur mangels Veränderung der relevanten Arbeitsfähigkeit keine Veranlassung (Entscheid Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 12. Oktober 2009, MV 2009/1). Arbeit; Tinnitus; MV-act; Haftung; Rente; Invalidität; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Invaliditätsgrad; Gesundheitsschädigung; Einsprache; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdeführers; Einkommen; Beurteilung; Haftungsquote; Einspracheentscheid; Entscheid; Invalidenrente; Gericht; Auswirkungen; ährend
SGUV 2008/36Entscheid Art. 17 ATSG. Revision einer Invalidenrente der Unfallversicherung. Prüfung der Frage der Erheblichkeit der Änderung in den persönlichen Verhältnissen (Gesundheitszustand) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Oktober 2008, UV 2008/36). Rente; UV-act; Erwerbsunfähigkeit; Veränderung; Verfügung; Einsprache; Urteil; Gesundheitszustand; Pause; Revision; Erheblichkeit; Invalidenrente; Basis; Verschlechterung; IV-Grad; Unfallversicherung; Einspracheentscheid; Invaliditätsgrad; Rentenrevision; Pausen; Lehre; Erwerbsunfähigkeitsgrad; Gesundheitszustandes; Rechtsvertreter; Hinweis; Rechtsprechung; Leidensabzug; Sachverhalt; ätzlich
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserATSG- 15 Art. ATSG1999