SG | MV 2009/1 | Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG: Revision einer MV-Rente. Eine revisionsrelevante Veränderung der medizinischen Situation ist nicht überwiegend wahrscheinlich. Hingegen ist in der veränderten erwerblichen Situation ein Revisionsgrund zu erblicken; der Beschwerdeführer kann das ursprüngliche hohe Invalideneinkommen nach Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr erzielen. Für eine Reduktion der MV-rechtlichen Haftungsquote besteht schon nur mangels Veränderung der relevanten Arbeitsfähigkeit keine Veranlassung (Entscheid Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 12. Oktober 2009, MV 2009/1). | Arbeit; Tinnitus; MV-act; Haftung; Rente; Invalidität; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Invaliditätsgrad; Gesundheitsschädigung; Einsprache; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdeführers; Einkommen; Beurteilung; Haftungsquote; Einspracheentscheid; Entscheid; Invalidenrente; Gericht; Auswirkungen; ährend |
SG | UV 2008/36 | Entscheid Art. 17 ATSG. Revision einer Invalidenrente der Unfallversicherung. Prüfung der Frage der Erheblichkeit der Änderung in den persönlichen Verhältnissen (Gesundheitszustand) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Oktober 2008, UV 2008/36). | Rente; UV-act; Erwerbsunfähigkeit; Veränderung; Verfügung; Einsprache; Urteil; Gesundheitszustand; Pause; Revision; Erheblichkeit; Invalidenrente; Basis; Verschlechterung; IV-Grad; Unfallversicherung; Einspracheentscheid; Invaliditätsgrad; Rentenrevision; Pausen; Lehre; Erwerbsunfähigkeitsgrad; Gesundheitszustandes; Rechtsvertreter; Hinweis; Rechtsprechung; Leidensabzug; Sachverhalt; ätzlich |