MVG Art. 44 -

Einleitung zur Rechtsnorm MVG:



Das Bundesgesetz über die Militärversicherung regelt die Versicherung von Personen im Militärdienst in der Schweiz, einschliesslich Leistungen bei Unfällen, Krankheiten und Invalidität. Es bietet finanzielle Unterstützung, medizinische Behandlung und Rehabilitation für Versicherte und deren Familien. Das Gesetz legt fest, wer versichert ist, welche Leistungen gewährt werden und wie die Versicherung finanziert wird, und ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems.

Der Art. 44 MVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGMV 2009/1Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG: Revision einer MV-Rente. Eine revisionsrelevante Veränderung der medizinischen Situation ist nicht überwiegend wahrscheinlich. Hingegen ist in der veränderten erwerblichen Situation ein Revisionsgrund zu erblicken; der Beschwerdeführer kann das ursprüngliche hohe Invalideneinkommen nach Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr erzielen. Für eine Reduktion der MV-rechtlichen Haftungsquote besteht schon nur mangels Veränderung der relevanten Arbeitsfähigkeit keine Veranlassung (Entscheid Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 12. Oktober 2009, MV 2009/1). Arbeit; Tinnitus; MV-act; Haftung; Rente; Invalidität; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Invaliditätsgrad; Gesundheitsschädigung; Einsprache; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdeführers; Einkommen; Beurteilung; Haftungsquote; Einspracheentscheid; Entscheid; Invalidenrente; Gericht; Auswirkungen; ährend
SGUV 2008/36Entscheid Art. 17 ATSG. Revision einer Invalidenrente der Unfallversicherung. Prüfung der Frage der Erheblichkeit der Änderung in den persönlichen Verhältnissen (Gesundheitszustand) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Oktober 2008, UV 2008/36). Rente; UV-act; Erwerbsunfähigkeit; Veränderung; Verfügung; Einsprache; Urteil; Gesundheitszustand; Pause; Revision; Erheblichkeit; Invalidenrente; Basis; Verschlechterung; IV-Grad; Unfallversicherung; Einspracheentscheid; Invaliditätsgrad; Rentenrevision; Pausen; Lehre; Erwerbsunfähigkeitsgrad; Gesundheitszustandes; Rechtsvertreter; Hinweis; Rechtsprechung; Leidensabzug; Sachverhalt; ätzlich
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserATSG- 15 Art. ATSG1999