Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 44

Zusammenfassung der Rechtsnorm EMRK:



Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Menschenrechte und Freiheiten schützt. Sie wurde 1950 verabschiedet und legt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verletzungen ihrer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erlangen. Die EMRK beeinflusst die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten des Europarats, darunter auch die Schweiz.

Art. 44 EMRK vom 2022

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Art. 44 Endgültige Urteile

(1) Das Urteil der Grossen Kammer ist endgültig.(2) Das Urteil einer Kammer wird endgültig,

  • a) wenn die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer nicht beantragen werden,
  • b) drei Monate nach dem Datum des Urteils, wenn nicht die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer beantragt worden ist, oder
  • c) wenn der Ausschuss der Grossen Kammer den Antrag auf Verweisung nach Artikel 43 abgelehnt hat.
  • (3) Das endgültige Urteil wird veröffentlicht.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 44 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BEBK 2019 516Verlängerung Sicherheitshaft im nachträglichen Verfahren; Antrag auf Anordnung der VerwahrungSicherheitshaft; Zwangsmassnahmen; Zwangsmassnahmengericht; Entscheid; Verfahren; Urteil; Verfahren; Verlängerung; Beschwerdeführers; Stellung; Kanton; Gericht; Recht; Anordnung; Antrag; Stellungnahme; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Massnahme; Verfahrens; Kantons; Verfügung; Regionalgericht; Grundlage; Voraussetzung; Rück; Verwahrung; Obergericht

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 I 494 (1F_29/2020)
    Regeste
    Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
    Urteil; Revision; Bundesgericht; Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Verfahrens; Eröffnung; Staat; Urteils; Entschädigung; Polizeibeamten; Beamten; Revisionsgesuch; Limmattal; Staatsanwalt; Hinweis; Suizid; Kanton; Recht; Hinweisen; über
    146 I 62 (8C_152/2019) § 21 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich vom 14. Juni 1981 (SHG/ZH); Art. 29a BV ; Rechtsweggarantie. § 21 Abs. 2 SHG/ZH, wonach sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen nicht selbstständig anfechtbar sind, verletzt - vorbehältlich allfälliger besonders gelagerter Einzelfälle - kein Bundesrecht. Insbesondere verstösst diese Regelung nicht gegen die Rechtsweggarantie gemäss Art. 29a BV (E. 5). Recht; Auflage; Weisung; Sozialhilfe; Bundesgericht; Person; Kanton; Urteil; Auflagen; Weisungen; Anfechtung; Erlass; Kantons; Sozialhilfegesetzes; Rechtsweggarantie; Personen; Anspruch; Verfassung; Zwischenentscheid; Regel; Gericht; SHG/ZH; Interesse; Sinne; Beschwerdeführerinnen; Normenkontrolle

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-5808/2018Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungFamilie; Italien; Flüchtling; Recht; Schweiz; Wegweisung; Beschwerdeführers; Verfügung; Asylgesuch; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Vorinstanz; Drittstaat; Flüchtlingseigenschaft; Behörde; Aufenthalt; Gesuch; Gewährung; Entscheid; Familiennachzug; Schutz; Regel; Person; Partner; Richter; Behörden
    D-7971/2015Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungFlüchtling; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Familie; Recht; Italien; Schweiz; Asylgesuch; Verfügung; Flüchtlingseigenschaft; Gesuch; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Drittstaat; Verfahren; Einbezug; Kinder; Schutz; Wegweisungsvollzug; Nichteintreten; Beziehung; Urteil; Person; Behörde; Parteien