LTF Art. 44 - Decorrenza

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 44 LTF dal 2025

Art. 44 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 44 Termini Decorrenza

1 I termini la cui decorrenza dipende da una notificazione o dal verificarsi di un evento decorrono a partire dal giorno successivo.

2 Una notificazione recapitabile soltanto dietro firma del destinatario o di un terzo autorizzato a riceverla è reputata avvenuta al più tardi il settimo giorno dopo il primo tentativo di consegna infruttuoso.


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Art. 44 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP160056Forderung; Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Partei; Gesuch; Parteien; Beklagten; Gewährung; Entscheid; Eingabe; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Rechtsanwalt; Parteientschädigung; Empfang; Verfahren; Bundesgericht; Gerichtsschreiber; Baumgartner; Geschäfts-Nr; Rechtsbeistand; Urteil; Betreibung; Zahlungsbefehl; Gerichtskosten; Schriftliche; Mitteilung; Empfangsschein; Zustellung; Doppel
ZHLA160035Arbeitsrechtliche ForderungVerfahren; Parteien; Parteientschädigung; Beklagten; Bundesgericht; Obergericht; Berufung; Mehrwertsteuer; Oberrichter; Urteil; AnwGebV; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Knoblauch; Rechtsanwalt; Streitwert; Zuschlag; Sinne; Hauptsache; Geschäfts-Nr; Mitwirkend:; Oberrichterin; Hunziker; Schnider; Vorsitzende; Müller; Spahn; Beschluss; Sachen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.50-Zustellung; Verfahren; Sendung; Recht; Verfügung; Entscheid; Betrieb; Zustellfiktion; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Verfahrens; Urteil; Bewilligung; Befehl; Befehle; Betriebsbewilligung; Departement; Adressat; Rechtsprechung; Frist; Beschwerdeführers; Entzug
LUA 11 191Rechtsgültige und damit fristauslösende Eröffnung einer Veranlagungsverfügung. Zustellung einer Postsendung mit A-Post-Plus. Bei uneingeschriebener Post gilt grundsätzlich das Einlegen in den Briefkasten oder ins Postfach als fristauslösender Zustellungszeitpunkt. Auslegung des Begriffs der massgebenden Eröffnung im Sinn von § 31 Abs. 1 VRG.

Postfach; Recht; Frist; Sendung; Zustellung; Bundes; Einsprache; Zeitpunkt; Adressat; Postsendung; Samstag; Veranlagung; Fristen; Adressaten; A-Post; BG-Urteil; Rechtsprechung; Auslegung; Grundstück; Gemeinde; Beschwerdeführers; Empfang; Empfänger; Verfahren; Grundstückgewinnsteuer; Entscheid; Eröffnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 II 26 (9C_711/2022)
Regeste
Art. 117 Abs. 1 und Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ; Unterbrechung der Verjährung; Steuervertretungsverhältnisse und Wissenszurechnung. Die Wendung "zur Kenntnis gebracht" in Art. 120 Abs. 3 lit. a DBG ist analog zum Begriff der Zustellung auszulegen (E. 3.5.4). Die Verjährung beginnt nur neu, wenn die Steuerbehörde mit ihrer Amtshandlung oder mit einer Mitteilung darüber in den Machtbereich der steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person vordringt, sodass diese von der Amtshandlung Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme von ihr nach Treu und Glauben erwartet werden darf. Vorbehalten bleibt der Fall, dass die betroffene Person auf andere Weise tatsächlich Kenntnis vom Inhalt oder zumindest von der Vornahme der Amtshandlung genommen hat (E. 3.5.5). Steuervertretungsverhältnisse erlauben eine Wissenszurechnung; sie können formfrei begründet werden. Aus den Umständen sollte aber nur dann auf ein Steuervertretungsverhältnis geschlossen werden, wenn sie eine eindeutige Willenserklärung der steuerpflichtigen Person erkennen lassen (E. 3.7.1). Ein einmaliges Fristerstreckungsgesuch einer Treuhandfirma für eine steuerpflichtige Person genügt noch nicht (E. 3.7.2).
Verjährung; Person; Veranlagung; Bundes; Recht; Amtshandlung; Treuhand; Veranlagungsvorschlag; Urteil; Steueramt; Steuerbehörde; Treuhandfirma; Vorinstanz; Bundessteuer; Vertretung; Unterbrechung; Vertretungsverhältnis; Mitteilung; Auslegung; Entscheid; Adressat; Steuererklärung; Steuerberatungsfirma; Zustellung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Kantons; Forderung
141 II 429 (1C_115/2015)Art. 20 Abs. 2bis VwVG (Art. 44 Abs. 2 BGG, Art. 38 Abs. 2bis ATSG); Fiktion der Zustellung einer Gerichtsurkunde bei einem Postrückbehaltungsauftrag (Bestätigung der Rechtsprechung). Bei einem Postrückbehaltungsauftrag gilt eine Gerichtsurkunde als zugestellt am letzten Tag der Frist von sieben Tagen ab Eingang der Sendung bei der Poststelle am Wohnort des Empfängers. Daran wollte der Gesetzgeber anlässlich der Totalrevision der Bundesrechtspflege nichts ändern. Die von der früheren Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bleiben anwendbar (E. 3.3). Wer weiss, dass er Partei eines gerichtlichen Verfahrens ist, muss im Falle seiner Abwesenheit die geeigneten Massnahmen treffen, damit ihm richterliche Mitteilungen zukommen, oder zumindest die Behörde über seine Abwesenheit informieren; ein Postrückbehaltungsauftrag stellt keine genügende Massnahme dar (E. 3.1 und 3.2). édéral; élai; écision; Tribunal; évrier; égal; été; Autorité; écembre; Poste; également; éférence; édure; Office; être; échéance; éputé; était; éférences; éception; Comme; Selon; éputée; Attendre; écédente; Instance; érale; Postrückbehaltungsauftrag; -après:; Approbation

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-8338/2010RentenanspruchBundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Frist; Vorinstanz; Urteil; Beweis; Entscheid; Verfahren; IVSTA; Eingabe; Eröffnung; Eingang; Poststelle; Empfängers; Tribunal; Parteien; Frankreich; Invalidenversicherung; Bundesgesetzes; Zustellung; Kostenvorschuss; Fiktion; Verfahrenskosten; Einschreiben; Bundesgericht; Richter; Valenti; Gerichtsschreiber

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.45Bundes; Kammer; Revision; Verfahren; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Berufungskammer; StBOG; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfahren; Gericht; Rechtsmittel; Beschluss; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Gebühr; BStKR; Wohnung; Frist; Gebühren; Durchsuchung; Sicherstellung; Apos;; StBOG;; Einreichung; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AmstutzBasler Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz [BGG]2011
Peter, AmstutzBasler Kommentar Basilea2008