SCC Art. 437 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 437 SCC from 2024

Art. 437 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 437 V. Cantonal law

1 The cantons shall regulate follow-up care.

2 They may provide for out-patient measures.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 437 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230010Fürsorgerische Unterbringungürsorgerische; Unterbringung; Entscheid; Obergericht; Vorinstanz; Verfahren; Person; Störung; Klinik; Urteil; Bezirksgericht; Verbindung; Entlassung; Gericht; Kanton; Massnahme; Betreuung; Kantons; Oberrichter; Abteilung; Rechtsmittel; Zuständigkeit; Stadt; Entscheide; Beschwerdeinstanz
ZHPA180014Fürsorgerische Unterbringung (Beschwerde gegen einen Beschluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 7. März 2018)Unterbringung; Verwahrlosung; Beschwerdeführers; Massnahme; Klinik; Vorinstanz; Wohnung; Massnahmen; Gutachter; Person; Spitex; Anordnung; Entlassung; Zustand; Rechtsanwalt; Anhörung; Verfahren; Störung; Kindes; Entscheid; Erwachsenenschutz; Urteil; Notfallpsychiaterin; Einweisung; Wohnverhältnisse
Dieser Artikel erzielt 87 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2024.164-Person; Massnahme; Zwang; Weisung; Zwangs; Massnahmen; Unterbringung; Klinik; Kanton; Recht; Behandlung; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zwangsmedikation; Betreuung; Anordnung; Medikament; Vollstreckung; Behandlung; Vollzug; Störung; Medikamente; Abilify; Eingriff
SOVWBES.2021.310-Behandlung; Klinik; Weisung; Solothurn; Region; Entscheid; Verwaltungsgericht; Massnahme; Betreuung; Kindes; Weisungen; Erwachsenenschutzbehörde; Erkrankung; Ambulatorium; Grenchen; Psychiatrische; Person; Therapie; Schizophrenie; Störung; Unterbringung; Beschwerde; Urteil; Psychiatrischen; Wochen; üglich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 795 (5A_386/2016)Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend Massnahmen des kantonalen Rechts (Art. 437 Abs. 2 ZGB); Rechtsmittel. Zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht ist die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG) (E. 2). Bundes; Recht; Entscheid; Bundesgericht; Urteil; Zivilsachen; Massnahmen; Rechtsmittel; Betreuung; Erwachsenenschutz; Zivilrecht; Klinik; Familiengericht; Kommentar; Zusammenhang; öffentlich-rechtliche; Entscheide; Erwachsenenschutzes; Kanton; Lenzburg; Schizophrenie; Psychiatrische; Entlassung; Aufhebung; Verwaltungsgericht; Erwägungen; Kindes; Bundesgerichtsgesetz; Gebiet
138 III 781 (4A_295/2012)Art. 8 ZGB; Art. 437 i.V.m. 436 Abs. 1 OR; Kommissionsvertrag; Vermutung des Selbsteintritts. Bezeichnet sich ein zur Beschaffung von Wertschriften beauftragter Kommissionär in der Abrechnung als Selbstkontrahent, ohne eine andere Person als Verkäuferin zu nennen, so wird vermutet, er habe aus Eigenbeständen geliefert (E. 3.3-3.5). Die Beweislast der Widerlegung trägt der Kommissionär (E. 3.5.3).
Kommissionär; Beweis; Aktien; Selbsteintritt; Börse; Auftrag; Verkäufer; Wertschriften; Kommittent; Selbstkontrahent; Verkäuferin; Beweislast; Vorinstanz; Wertschriftenabrechnung; Wertpapiere; Ausführung; Vermutung; Person; Kommissionärin; Eigenhändler; Kommittenten; Eigenbeständen; Selbstkontrahent; Beklagten; Einkauf; Eintritt; Auftrages; Kommentar; Urteil; Selbsteintritts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas GeiserBasler 7. Auflage2022
Thomas GeiserBasler 7. Auflage2022