CPP Art. 430 - Riduzione e rifiuto dell’indennizzo e della riparazione del torto morale

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 430 CPP dal 2024

Art. 430 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 430 Riduzione e rifiuto dell’indennizzo e della riparazione del torto morale

1 L’autorit penale può ridurre o non accordare l’indennizzo o la riparazione del torto morale se:

  • a. l’imputato ha provocato in modo illecito e colpevole l’apertura del procedimento penale o ne ha ostacolato lo svolgimento;
  • b. l’accusatore privato è tenuto a indennizzare l’imputato; o
  • c. le spese dell’imputato sono di esigua entit .
  • 2 Nella procedura di ricorso, l’indennizzo e la riparazione del torto morale possono inoltre essere ridotti se sono adempiute le condizioni di cui all’articolo 428 capoverso 2.


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    Art. 430 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210619Mord etc.Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht
    ZHSB190272Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Berufung; Gericht; Verfahrens; Entschädigung; Anwalt; Obergericht; Drittel; Anklage; Entscheid; Aufwand; Recht; Anwalts; Urteil; Zusammenhang; Verteidiger; Gerichtskasse; Staat; Obergerichts; Buchführung; Sinne; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Vorwurf; Prozessentschädigung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2023.62-Staat; Staatsanwaltschaft; Honorar; Parteientschädigung; Aufwand; Eingabe; Stunden; Entschädigung; Apos; Verteidigung; Verfahren; Basel; Einstellung; Unterlagen; Basel-Stadt; Einstellungsverfügung; Honorarnote; Verfahren; Eingaben; Recht; Appellationsgericht; Verfügung; Höhe; Kürzung; Details; Verteidiger; üglich
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 231 (6B_491/2020)
    Regeste
    Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4).
    Genugtu; Genugtuung; Freiheit; Freiheitsentzug; Medien; Gericht; Stunden; Verletzung; Vorinstanz; Entschädigung; Anspruch; Hinweis; Urteil; Bundesgericht; Beschleunigungsgebots; Basel; Recht; Sinne; Untersuchung; Hinweisen; Persönlichkeit; Medienberichte; Basel-Stadt; Festnahme; Entschädigungsanspruch; Gehilfenschaft; Medienberichterstattung
    138 IV 197 (1B_704/2011)Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO; Parteientschädigung nach Einstellung des Strafverfahrens. Der Entschädigungsanspruch nach Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO setzt voraus, dass sowohl der Beizug eines Anwalts als auch der von diesem betriebene Aufwand angemessen sind (E. 2.3.4). Der vom Verteidiger betriebene Aufwand hat sich in aus juristischer Sicht einfachen Fällen auf ein Minimum zu beschränken; allenfalls muss es bei einer einfachen Konsultation sein Bewenden haben. Nur in Ausnahmefällen jedoch wird bei Verbrechen und Vergehen schon der Beizug eines Anwalts an sich als nicht angemessene Ausübung der Verfahrensrechte bezeichnet werden können (E. 2.3.5). Verfahren; Person; Anwalt; Recht; Verfahrens; Beizug; Entschädigung; Anwalts; Staat; Verteidiger; Einvernahme; Anspruch; Prozessordnung; Staatsanwaltschaft; Vergehen; Ausübung; Verfahrensrechte; Verfahren; Kantons; Botschaft; Verteidigung; Recht; Aufwand; Verbrechen; Kantonsgericht; Basel-Landschaft; Beschwerde; Bundesgericht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2023.12Verfahren; Verfahrens; Bundes; Entschädigung; Recht; Verfahren; Einstellung; Bundesstrafgerichts; Parteien; Konten; Gehör; Beschwerdeführer; Herkunft; Kammer; Person; Vermögenswerte; Beschwerdekammer; Geldwäscherei; Gelder; Verfügung; Verfahrens; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Beschwerdeführers; Anspruch; Entscheid; Beschluss; Einstellungsverfügung
    BV.2020.37Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Apos;; Entscheid; Beschwerdeführer; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; VStrR; Recht; Verfahren; Filter; Schadenersatz; Spiel; Erwerb; Höhe

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, JositschPraxis StPO2018
    Frank, Schweizer, WehrenbergBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendstrafprozess-ordnung2014