CCP Art. 430 - Réduction ou refus de l’indemnité ou de la réparation du tort moral

Einleitung zur Rechtsnorm CCP:



Art. 430 CCP de 2024

Art. 430 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 430 Réduction ou refus de l’indemnité ou de la réparation du tort moral

1 L’autorité pénale peut réduire ou refuser l’indemnité ou la réparation du tort moral dans les cas suivants:

  • a. le prévenu a provoqué illiclient et fautivement l’ouverture de la procédure ou a rendu plus difficile la conduite de celle-ci;
  • b. la partie plaignante est astreinte indemniser le prévenu;
  • c. les dépenses du prévenu sont insignifiantes.
  • 2 Dans la procédure de recours, l’indemnité et la réparation du tort moral peuvent également être réduites si les conditions fixées l’art. 428, al. 2, sont remplies.


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    Art. 430 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210619Mord etc.Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht
    ZHSB190272Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Berufung; Gericht; Verfahrens; Entschädigung; Anwalt; Obergericht; Drittel; Anklage; Entscheid; Aufwand; Recht; Anwalts; Urteil; Zusammenhang; Verteidiger; Gerichtskasse; Staat; Obergerichts; Buchführung; Sinne; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Vorwurf; Prozessentschädigung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2023.62-Staat; Staatsanwaltschaft; Honorar; Parteientschädigung; Aufwand; Eingabe; Stunden; Entschädigung; Apos; Verteidigung; Verfahren; Basel; Einstellung; Unterlagen; Basel-Stadt; Einstellungsverfügung; Honorarnote; Verfahren; Eingaben; Recht; Appellationsgericht; Verfügung; Höhe; Kürzung; Details; Verteidiger; üglich
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 231 (6B_491/2020)
    Regeste
    Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4).
    Genugtu; Genugtuung; Freiheit; Freiheitsentzug; Medien; Gericht; Stunden; Verletzung; Vorinstanz; Entschädigung; Anspruch; Hinweis; Urteil; Bundesgericht; Beschleunigungsgebots; Basel; Recht; Sinne; Untersuchung; Hinweisen; Persönlichkeit; Medienberichte; Basel-Stadt; Festnahme; Entschädigungsanspruch; Gehilfenschaft; Medienberichterstattung
    138 IV 197 (1B_704/2011)Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO; Parteientschädigung nach Einstellung des Strafverfahrens. Der Entschädigungsanspruch nach Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO setzt voraus, dass sowohl der Beizug eines Anwalts als auch der von diesem betriebene Aufwand angemessen sind (E. 2.3.4). Der vom Verteidiger betriebene Aufwand hat sich in aus juristischer Sicht einfachen Fällen auf ein Minimum zu beschränken; allenfalls muss es bei einer einfachen Konsultation sein Bewenden haben. Nur in Ausnahmefällen jedoch wird bei Verbrechen und Vergehen schon der Beizug eines Anwalts an sich als nicht angemessene Ausübung der Verfahrensrechte bezeichnet werden können (E. 2.3.5). Verfahren; Person; Anwalt; Recht; Verfahrens; Beizug; Entschädigung; Anwalts; Staat; Verteidiger; Einvernahme; Anspruch; Prozessordnung; Staatsanwaltschaft; Vergehen; Ausübung; Verfahrensrechte; Verfahren; Kantons; Botschaft; Verteidigung; Recht; Aufwand; Verbrechen; Kantonsgericht; Basel-Landschaft; Beschwerde; Bundesgericht

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2023.12Verfahren; Verfahrens; Bundes; Entschädigung; Recht; Verfahren; Einstellung; Bundesstrafgerichts; Parteien; Konten; Gehör; Beschwerdeführer; Herkunft; Kammer; Person; Vermögenswerte; Beschwerdekammer; Geldwäscherei; Gelder; Verfügung; Verfahrens; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Beschwerdeführers; Anspruch; Entscheid; Beschluss; Einstellungsverfügung
    BV.2020.37Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Apos;; Entscheid; Beschwerdeführer; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; VStrR; Recht; Verfahren; Filter; Schadenersatz; Spiel; Erwerb; Höhe

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, JositschPraxis StPO2018
    Frank, Schweizer, WehrenbergBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendstrafprozess-ordnung2014