LDA Art. 43 - Durata; pubblicazione

Einleitung zur Rechtsnorm LDA:



Art. 43 LDA dal 2023

Art. 43 Legge sul diritto d’autore (LDA) drucken

Art. 43 Durata; pubblicazione

1 L’autorizzazione è accordata per cinque anni; alla scadenza di ogni periodo, può essere rinnovata per cinque anni.

2 La concessione, il rinnovo, la modificazione, la revoca e il non rinnovo dell’autorizzazione sono pubblicati.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 IV 123Art. 1 Abs. 2, Art. 42 Ziff. 1 lit. a und b URG. 1. Das Urheberrecht an einem Lehrbuch ist auch verletzt, wenn das Werk in seinen charakteristischen Grundzügen, namentlich hinsichtlich Planung, Auswahl und Erfassen des Stoffes oder Anordnung und Gliederung desselben, übernommen wird (Erw. 1). 2. An Übungen und Anleitungen eines Lehrbuches für Maschinenschreiben besteht Urheberrecht, wenn sie originelles Ergebnis geistigen Schaffens sind (Erw. 2). 3. Zum Verhältnis von Art. 42 Ziff. 1 lit. a zu 43 Ziff. 2 URG (Erw. 3). 4. Mit Werk im Sinne des Art. 42 Ziff. 1 lit. b URG ist nicht das wiedergebende, sondern das wiedergegebene gemeint (Erw. 4). Schrag; Urheber; Schlüchter; Urheberrecht; Lehrbuch; Übung; Schrags; Übungen; Heidi; Werke; Sinne; Verfasser; Leistung; Lehrgang; Werkes; Urheberrechte; Schaffen; Darstellung; Briefe; Schutz; Urteil; Auswahl; Anordnung; Maschinenschreiben; Kaufmännische; Schüler; Verletzung; Stoff; Fingerübungen; ählte