E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Copyright Act (CopA)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CopA:



Art. 43CopA from 2023

Art. 43 Copyright Act (CopA) drucken

Art. 43 Term; publication

1 Authorisation is granted for five years; on expiry, it may be renewed for the same term.

2 Notice of the granting, renewal, modification, withdrawal and non-renewal of such authorisation shall be published.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 IV 123Art. 1 Abs. 2, Art. 42 Ziff. 1 lit. a und b URG. 1. Das Urheberrecht an einem Lehrbuch ist auch verletzt, wenn das Werk in seinen charakteristischen Grundzügen, namentlich hinsichtlich Planung, Auswahl und Erfassen des Stoffes oder Anordnung und Gliederung desselben, übernommen wird (Erw. 1). 2. An Übungen und Anleitungen eines Lehrbuches für Maschinenschreiben besteht Urheberrecht, wenn sie originelles Ergebnis geistigen Schaffens sind (Erw. 2). 3. Zum Verhältnis von Art. 42 Ziff. 1 lit. a zu 43 Ziff. 2 URG (Erw. 3). 4. Mit Werk im Sinne des Art. 42 Ziff. 1 lit. b URG ist nicht das wiedergebende, sondern das wiedergegebene gemeint (Erw. 4). Schrag; Urheber; Schlüchter; Urheberrecht; Lehrbuch; Übung; Schrags; Übungen; Heidi; Werke; Sinne; Verfasser; Leistung; Lehrgang; Werkes; Urheberrechte; Schaffen; Darstellung; Briefe; Schutz; Urteil; Auswahl; Anordnung; Maschinenschreiben; Kaufmännische; Schüler; Verletzung; Stoff; Fingerübungen; ählte