Art. 43 Legge federale sull’imposta federale diretta (DBG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.1996.83 | Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge | Hypothek; Vorsorge; Kapital; Wohneigentum; Rekurrent; Geschäft; Quot; Besteuerung; Pflichtige; Kapitalleistung; Säule; Betrag; Rekurrenten; Veranlagung; Vorsorgegelder; Vorgehen; Steuerumgehung; Umbaukredit; Hypothekardarlehen; Liegenschaft; Selbstvorsorge; Kapitalauszahlung; Amortisation; BdBSt; Finanzierung; Recht; Wohneigentumsförderung; Hypothekarkredit; -Säule; Gelder |
AG | AGVE 2003 93 | AGVE 2003 93 S.355 2003 Bundessteuern 355 II. Bundessteuern A. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember... | ögen; Bundessteuer; Einkommen; Recht; Privatvermögen; Parzelle; Bemessung; Präponderanzmethode; Inkrafttreten; Kapitalgewinn; Bundessteuern; Erwerbstätigkeit; Geschäftsvermögen; Überführung; Auffassung; Liegenschaft; Einkommens; Bemessungsperiode; Rückwirkung; Steuerperiode; Einkünfte; Kapitalgewinne; BdBSt; Besteuerung; Vertrag; ützt |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 09 152 | Art. 9, 23 lit. f, und 33 Abs. 1 lit. c DBG; §§ 30 lit. f, und 31 lit. e StG. Verhältnis von Kinderunterhalts- und Sozialabzug. Kein Abzug von Unterhaltsbeiträgen, wenn das Kind am massgeblichen Stichtag bzw. am Ende der Steuerperiode per 31. Dezember volljährig war. Wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt aber in Erstausbildung war und ihm Unterhaltsbeiträge in einem den Sozialabzug von Art. 213 Abs. 1 lit. a DBG übersteigenden Umfang bezahlt wurden, sind für dieses Kind der Kinderabzug sowie der zusätzlich erhöhte Versicherungsprämienabzug zu gewähren. | Kinder; Unterhalt; Kinderabzug; Abzug; Steuerperiode; Unterhaltsbeiträge; Einkommen; Steuerpflicht; Kinderunterhalts; Elternteil; Sozial; Mündigkeit; Familien; Steuerpflichtig; Kinderunterhaltsbeiträge; Sozialabzüge; Alimente; Besteuerung; Recht; Leistung; Sorge; Steuerpflichtigen; Steuersubstitut; Einkommens; Verhältnisse |
LU | A 00 15 | § 24 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 Ziff. 5 StG. Freiwillig entrichtete Vorsorgebeiträge eines Selbständigerwerbenden (Säule 2a): Zeitliche Zuordnung des diesbezüglichen Abzuges bei gebrochenen Geschäftsjahren. | Steuer; Beiträge; Geschäftsjahr; Vorsorge; Bemessung; Arbeitgeber; Veranlagung; Abzug; Säule; Selbständigerwerbende; Vorsorgeeinrichtung; Einkommen; «Arbeitnehmeranteil»; Geschäftsjahre; Gewinnungskosten; Selbständigerwerbenden; Bemessungsperiode; «Arbeitgeberanteil»; Bemessungsjahr; Beitragszahlung; Bundes; Abziehbarkeit; Personal; Veranlagungsperiode; Einkommens; Beschwerdeführers; Geschäftsjahres |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Kieser | Kommentar zum Medizinalberufegesetz | 2009 |
Kieser | Kommentar Medizinalberufegesetz | 2009 |