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Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Art. 43 Anrechenbarer Arbeitsausfall
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2 Es werden nur ganze oder halbe Tage angerechnet.
3 Vom anrechenbaren Arbeitsausfall wird für jede Abrechnungsperiode eine vom Bundesrat festgelegte Karenzzeit von höchstens drei Tagen abgezogen. (3)
4 Als Abrechnungsperiode gilt ein Zeitraum von einem Monat oder von vier zusammenhängenden Wochen.
5 … (4)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 273; BBl 1994 I 340).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2012/48 | Entscheid Art. 42 Abs. 1 AVIG, Art. 43 Abs. 1 AVIG, Art. 43a AVIG; Art. 27 ATSG, Art. 43 | Arbeit; Quot; Einsprache; Arbeitsausfall; Verfügung; Schlechtwetterentschädigung; Auftrag; Meldung; Beschwerdegegner; Abklärung; Auftragsbestätigung; Anspruch; Unterlagen; Arbeitnehmende; Baustelle; Arbeitslosenkasse; Auftragsbestätigungen; Bauvolumen; Arbeitslosenversicherung; Ausfall; Abklärungen; Sanierung; Begründung; Aufklärungs; Aufklärungspflicht; Sachverhalt; Verfügungserlass; Quot;B; Einspracheentscheid |
SG | AVI 2010/64 | Entscheid Art. 42 Abs. 1 AVIG: Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung im Steinbruchgewerbe. Das Vorliegen konkreter Aufträge stellt für die Anspruchsberechtigung keine notwendige Voraussetzung dar, wenn aufgrund der Witterung die Arbeit tatsächlich eingestellt werden musste (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2011, AVI 2010/64). Abteilungspräsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichter Joachim Huber, Versicherungsrichterin Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Marcel Kuhn Entscheid vom 15. April 2011 in Sachen
| Arbeit; Stein; Arbeitsausfall; Schlechtwetterentschädigung; Steinbruch; Einsprache; Einspracheentscheid; Witterung; Beschwerdegegner; Wetter; Arbeitnehmer; Umsatzrückgang; Verfügung; Aufträge; Voraussetzung; Anspruch; Ausführung; Arbeitslosenversicherung; Steinbruchgewerbe; Ausrichtung; Erwerbszweig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
124 V 239 | Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung. Auslegung des in dieser Bestimmung verwendeten Begriffs des "nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführenden Arbeitsausfalls (Kundenausfälle, Terminverzögerungen)". | Arbeit; Arbeitsausfall; Wetter; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitsausfälle; Amtsstelle; Termin; Terminverzögerung; Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsausfalls; Terminverzögerungen; Fassung; Fassadenarbeiten; Arbeitgeber; Baustelle; Urteil; Basel; Schiedskommission; Kundenausfälle; Baustellen; Arbeitnehmer; Sinne |
113 V 230 | Art. 42 Abs. 1 und 43 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 67 und 46 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung: anrechenbarer Arbeitsausfall. - Der Umfang des anrechenbaren Arbeitsausfalls im Bereiche der Schlechtwetterentschädigung ist gleich zu bestimmen wie bei der Kurzarbeitsentschädigung (Erw. 3). - Kriterien für die Bestimmung der ortsüblichen Arbeitszeit gemäss Art. 46 Abs. 1 AVIV (Erw. 4). | Arbeit; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Schlechtwetterentschädigung; Verwaltung; Gesamtarbeitsvertrag; Stunden; Arbeitnehmer; Sinne; Gotthard; Woche; Ortsüblichkeit; Kurzarbeit; Normalarbeitszeit; Luzern; Verwaltungsgericht; Arbeitslosenkasse; Kurzarbeitsentschädigung; Recht; Verordnung; Kantons; Arbeitsausfälle; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Arbeitnehmers; ätzlich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-2418/2012 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Arbeit; Quot;; Abrechnung; Vorinstanz; Recht; Hinweis; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitszeit; Rückforderung; Mitarbeiter; Verfügung; Mehrstunden; Bundesverwaltungsgericht; Beanstandung; Baustelle; Arbeitnehmer; Hinweise; Verwaltung; Hinweisen; Revision; Abrechnungsperiode; Deklaration; Wegleitung; Behörde; Ausfälle; Zeitpunkt; Versicherung; Recht; Glaube |
B-2686/2008 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Gericht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Schlechtwetterentschädigung; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Recht; Schlechtwetterentschädigungen; Einsprache; Verfahren; Verjährung; Entscheid; Verfahren; Kantons; Akten; Sachverhalt; Arbeitnehmer; Unrecht; Handlung; Verjährungsfrist; Arbeitslosenversicherung; Revisionsverfügung; Frist; änger |