CC Art. 429 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 429 CC de 2024

Art. 429 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 429 II. Médecins 1. Compétence

1 Les cantons peuvent désigner des médecins qui, outre l’autorité de protection de l’adulte, sont habilités ordonner un placement dont la durée est fixée par le droit cantonal. Cette durée ne peut dépasser six semaines.

2 Le placement prend fin au plus tard au terme du délai prévu par le droit cantonal, moins que l’autorité de protection de l’adulte ne le prolonge par une décision exécutoire.

3 La décision de libérer la personne placée appartient l’institution.


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Art. 429 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA240004ZwangsmedikationZwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Bezirk; Klinik; Medikament; Uster; Xeplion; Bezirksgericht; Verfahren; Medikaments; Einzelgericht; Akten; Entscheid; Oberrichter; Unterbringung; Eingabe; Beschwerdeführers; Person; Gericht; Kanton; Pflegeheim; Zuständigkeit; Zwangsbehandlung; Recht; Bundesgericht; Obergericht; Kantons
ZHPA230026Fürsorgerische Unterbringung / ZwangsmedikationBehandlung; Beschwerdeführers; Unterbringung; Gutachter; Person; Zwang; Klinik; Behandlungs; Massnahme; Zwangsmedikation; Vorinstanz; Zustand; Medikation; Akten; Behandlungsplan; Nebenwirkungen; EISER/ETZENSBERGER; Massnahmen; Schutz; Sinne; Entlassung; Störung; Betreuung; Recht; Gutachters
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2018/284, V 2019/1Entscheid Art. 310 Abs. 1, Art. 314b, Art. 327c, Art. 426 Abs. 1 ZGB (SR 210), Art. 34 Abs. Unterbringung; Klinik; Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindes; Sonnenhof; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Mutter; Kinder; Behandlung; Gefährdung; Recht; Verfügung; Entzug; Ganterschwil; Beiständin; Aufhebung; Massnahme; Gallen; Entwicklung; Abklärung; ändige
SGIV-2016/13Entscheid Art. 16d Abs. 1 lit. a und b SVG (SR 741.01). Verneinung der Fahreignung wegen einer noch nicht hinreichenden stabilisierten psychischen Störung mit zwei psychischen Dekompensationen und eines Alkoholmissbrauchs gemäss IDC-10 mit nicht auszuschliessender Alkoholabhängigkeit. Bestätigung des Entzugs des Führerausweises auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug; Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 5. Januar 2017, IV-2016/13). Rekurrent; Alkohol; Rekurrenten; Fahreignung; Verfügung; Vorinstanz; Recht; Strassenverkehr; Führerausweis; Gutachten; Alkoholkonsum; Verkehr; Sicherung; Sicherungsentzug; Verkehrs; Störung; Entscheid; Strassenverkehrs; Alkoholabhängigkeit; Gehör; Rekurs; Untersuch; Zeugnis; Person
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK