CCS Art. 428 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 428 CCS dal 2024

Art. 428 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 428 I. Autorit di protezione degli adulti

1 L’autorit di protezione degli adulti è competente per ordinare il ricovero e la dimissione.

2 In singoli casi può delegare all’istituto la competenza in materia di dimissione.


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Art. 428 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230021Fürsorgerische UnterbringungUnterbringung; Pflegeheim; Eingabe; Entlassung; Uster; Entlassungsgesuch; Oberrichter; Telefonat; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Lakic; Entscheid; Telefonate; Beurteilung; Sinne; Parteientschädigung; Beilage; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti; Aschwanden
ZHPA230009Fürsorgerische UnterbringungPatient; Patienten; Unterbringung; Pflege; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Person; Entscheid; Gutachten; Verfahren; Betreuung; Störung; Demenz; Sinne; Erwachsenenschutz; Krankheit; Behandlung; Pflegeheims; Heimleiter; Schutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGV-2016/102Entscheid Art. 85 Abs. 1 IPRG (SR 291) i.V.m. Art. 5 Abs. 1 HKsÜ (SR 0.211.231.011); Art. Recht; Unterbringung; Kinder; Kindes; Kinderspital; Aufenthalt; Beschwerde; Gefährdung; Eltern; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Rechtsvertreter; Aufhebung; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verfahren; Verhandlung; Entlassung; Mutter; Ostschweizer; Schweiz; Antrag; Wohnsitz; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Sodann
SGV-2013/323Entscheid Art. 426 Abs. 1, Art. 440 Abs. 2, Art. 446 Abs. 1, Art. 447 Abs. 2, Art. 450e Abs. Unterbringung; Klinik; Person; Verhandlung; Erwachsene; Erwachsenenschutz; Störung; Verhandlungsprotokoll; Entlassung; Anhörung; Gallen; Vorinstanz; Sachverständige; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Psychiatrische; Behandlung; Betreuung; Schutz; Fürsorge; Bericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens
146 III 377 (5A_175/2020)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6).
ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK