Art. 428 CC de 2024
Art. 428 I. Autorité de protection de l’adulte
1 L’autorité de protection de l’adulte est compétente pour ordonner le placement d’une personne ou sa libération.
2 Elle peut, dans des cas particuliers, déléguer l’institution sa compétence de libérer la personne concernée.
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Art. 428 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PA230021 | Fürsorgerische Unterbringung | Unterbringung; Pflegeheim; Eingabe; Entlassung; Uster; Entlassungsgesuch; Oberrichter; Telefonat; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Lakic; Entscheid; Telefonate; Beurteilung; Sinne; Parteientschädigung; Beilage; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti; Aschwanden |
ZH | PA230009 | Fürsorgerische Unterbringung | Patient; Patienten; Unterbringung; Pflege; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Person; Entscheid; Gutachten; Verfahren; Betreuung; Störung; Demenz; Sinne; Erwachsenenschutz; Krankheit; Behandlung; Pflegeheims; Heimleiter; Schutz |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | V-2016/102 | Entscheid Art. 85 Abs. 1 IPRG (SR 291) i.V.m. Art. 5 Abs. 1 HKsÜ (SR 0.211.231.011); Art. | Recht; Unterbringung; Kinder; Kindes; Kinderspital; Aufenthalt; Beschwerde; Gefährdung; Eltern; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Rechtsvertreter; Aufhebung; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Verfahren; Verhandlung; Entlassung; Mutter; Ostschweizer; Schweiz; Antrag; Wohnsitz; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Sodann |
SG | V-2013/323 | Entscheid Art. 426 Abs. 1, Art. 440 Abs. 2, Art. 446 Abs. 1, Art. 447 Abs. 2, Art. 450e Abs. | Unterbringung; Klinik; Person; Verhandlung; Erwachsene; Erwachsenenschutz; Störung; Verhandlungsprotokoll; Entlassung; Anhörung; Gallen; Vorinstanz; Sachverständige; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Psychiatrische; Behandlung; Betreuung; Schutz; Fürsorge; Bericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 1 (5A_640/2021) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5). | Unterbringung; Person; Gutachten; Verfahren; Obergericht; Beschwerdeinstanz; Urteil; Recht; Praxis; Störung; Mitglied; Entscheid; Gericht; Beurteilung; Sachverständige; Störungen; Gesetzes; Erwachsenenschutz; Begutachtung; Regel; Fachwissen; Verfahrens |
146 III 377 (5A_175/2020) | Regeste Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal das Gericht am Ort, wo die Unterbringung angeordnet wurde, zuständig (E. 3-6). | ändig; Unterbringung; Erwachsenenschutz; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Kindes; Recht; Wohnsitz; Schwyz; Entscheid; Verwaltungsgericht; Anordnung; Kantons; Beurteilung; Verfahren; Behörde; GEISER; Gericht; Kommentar; GEISER/; Entlassung; Zivilgesetzbuch; SCHMID; STECK |