Art. 422 CC de 2024
Art. 422 B. Libération
1 Le curateur a le droit d’être libéré de ses fonctions au plus tôt après une période de quatre ans.
2 Il est libéré avant cette échéance s’il fait valoir de justes motifs.
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Art. 422 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ170074 | Anordnung Beistandswechsel | Beiständin; Person; Beistand; Beistands; Vorinstanz; Recht; Interesse; Beistandschaft; Interessen; Affoltern; Gemeinde; Erwachsenenschutz; Mandat; Bezirk; Vertrauen; Urteil; Bezirks; Vorschlag; Entscheid; Berufsbeistand; Mandats; Vertrauensverhältnis; Vorschlagsrecht; Bezirksrat; Gericht; Berufsbeistandschaft; Organisation; Sinne |
ZH | PA130020 | Beschwerde betreffend FU, Beschwerde gegen Entscheide der KESB, Überweisungs- und Weiterleitungspflicht | Beschwerde; Recht; Massnahme; Bezirk; Unterbringung; Pfäffikon; Entscheid; Massnahmen; Einzelgericht; Kanton; Gericht; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Bezirksrat; Erwachsenenschutz; Anordnung; Rechtsmittel; Person; Entscheide; Verfügung; Vorinstanz; Beschwerden; Zuständigkeit; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Beschwerdeführers; Bezirksgericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2023.74 | - | Beistand; Person; Beiständin; Mandat; Beistands; Mandats; Verwaltungsgericht; Sozialregion; Entlassung; Beistandschaft; Entscheid; Einsetzung; Mandatsperson; Interesse; Vertrauen; Recht; Thal-Gäu; Kindsmutter; Thierstein; Aufgabe; Zusammenarbeit; Wohnsitz; Aufgaben; Vertrauensperson; Behörde; Zweckverband; Rechtspflege; önne |
SO | VWBES.2021.262 | - | Recht; Verwaltungs; Beistand; Entscheid; Mandat; Mandats; Beistands; Verfahren; Verhalten; …heim; Verwaltungsgericht; Sohnes; Gehör; Person; Beistandsperson; Beiständin; Bereich; Akten; Vorinstanz; Wohnheim; Verbeiständete; Vertretung; Beschwerde; Gehörs; Personen; Interesse; Zusammenarbeit; Aufgabe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 III 80 (5A_215/2008) | Art. 264 und 268a ZGB; Adoption eines verwandten Kindes. Die Adoption eines Neffen, welcher dem kinderlosen Ehepaar überlassen wird, entspricht in der Regel nicht dem Wohl des Kindes. Voraussetzungen zur Verweigerung der Adoption im Fall eines bewilligten Pflegeverhältnisses (E. 2 und 3). | Adoption; Kindes; Pflege; Eltern; Obergericht; Urteil; Pflegeeltern; Voraussetzungen; Verweigerung; Familie; Adoptiveltern; Recht; Umstände; Pflegeverhältnis; Ehepaar; Schweiz; Serbien; Beschluss; Kindeswohl; Neffe; Neffen; Pflegeverhältnisses; Bezirksrat; Adoptionspflegebewilligung; Untersuchung; Entscheid; Verhältnis; Interesse |
129 III 181 | Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen. Analoge Anwendung von Art. 422 Abs. 1 OR betreffend Schadenersatzpflicht des Geschäftsherrn auf Gefälligkeitshandlungen ohne Geschäftsbindungswille (E. 3 und 4). | Interesse; Schaden; Recht; Gefälligkeit; Bundesgericht; Geschäftsherr; Urteil; Rechtsbindungswillen; Parteien; Auftrag; Geschäftsherrn; Hilfe; Klägers; Geschäftsführung; Risiko; Schadenersatz; Gefälligkeitshandlungen; Bezirksgericht; Beklagten; Haftung; Vertrag; Vorinstanz; Erwägungen; Umstände; Geschäftsführer; Berufung; Entscheid; Kantons; Sachverhalt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Urs Vogel, Müller, Hausheer, Geiser | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2014 |