CCS Art. 421 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 421 CCS dal 2024

Art. 421 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 421 A. Per legge

L’ufficio di curatore termina per legge:

  • 1. alla scadenza della durata stabilita dall’autorit di protezione degli adulti, salvo riconferma;
  • 2. con la fine della curatela;
  • 3. con la fine del rapporto di lavoro quale curatore professionale;
  • 4. quando il curatore è sottoposto a curatela, diviene incapace di discernimento o muore.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 421 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPF110061AusweisungVorinstanz; Eingabe; Frist; Kostenvorschuss; Verhandlung; Frist; Klägers; Hauptverhandlung; Entscheid; Gericht; Säumnis; Verfügung; Leistung; Ausweisung; Verfahren; Genehmigung; Vormundschaft; Urteil; Androhung; Ausweisungsbegehren; Kostenvorschusses; Parteien; Vormundschaftsbehörde; Gesuch; Beklagten; OGerZH; Säumnisfolge
    VD2013/122-Chambre; énéral; Tuteur; Autorité; établi; évrier; Immeuble; Assistance; étant; Intéressé; érêt; écembre; ération; Adulte; édéral; émentaire; élai; -après; Justice; Jura-Nord; Hoirie; -après:
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.74-Beistand; Person; Beiständin; Mandat; Beistands; Mandats; Verwaltungsgericht; Sozialregion; Entlassung; Beistandschaft; Entscheid; Einsetzung; Mandatsperson; Interesse; Vertrauen; Recht; Thal-Gäu; Kindsmutter; Thierstein; Aufgabe; Zusammenarbeit; Wohnsitz; Aufgaben; Vertrauensperson; Behörde; Zweckverband; Rechtspflege; önne
    SOVWBES.2021.262-Recht; Verwaltungs; Beistand; Entscheid; Mandat; Mandats; Beistands; Verfahren; Verhalten; …heim; Verwaltungsgericht; Sohnes; Gehör; Person; Beistandsperson; Beiständin; Bereich; Akten; Vorinstanz; Wohnheim; Verbeiständete; Vertretung; Beschwerde; Gehörs; Personen; Interesse; Zusammenarbeit; Aufgabe
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    126 III 309Art. 421 Ziff. 2, 955 Abs. 1 und 965 Abs. 1 ZGB; Erfordernis einer Zustimmung der Vormundschaftsbehörde; Haftung für die Grundbuchführung. Der Rangrücktritt eines zugunsten eines Mündels errichteten Wohnrechts hinter ein Grundpfandrecht erfordert die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 421 Ziff. 2 ZGB (E. 2). Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters für eine von einem Vormund ausgehende Anmeldung zur Eintragung (E. 3). Habitation; édule; été; écaire; Autorité; être; élaire; Inscription; Comme; STEINAUER; érant; Tribunal; Immeuble; équisition; évrier; écessité; écessaire; Commentaire; érieur; Arrêt; éforme; était; Registre; ément; érêts; Administration; Exploitation; Autres; OSTERTAG; HOMBERGER
    126 III 49Art. 287 Abs. 1 ZGB; Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung. Ein mündlich und für in der Schweiz mit ihrer Mutter lebende Kinder geschlossener Unterhaltsvertrag, mit dem in einem ausländischen Scheidungsurteil festgesetzte Unterhaltsbeiträge deutlich heraufgesetzt worden sein sollen, muss von der dafür zuständigen Vormundschaftsbehörde in der Schweiz nach Art. 287 Abs. 1 ZGB genehmigt werden (E. 2a und b). Die Genehmigungspflicht besteht auch dann, wenn mit dieser Vereinbarung bei unverändertem Bedarf der Kinder einzig Beiträge für sie erhöht worden wären (E. 2c bis e). Die Arrestprosequierungsklage, mit der um Zuspruch verarrestierter Unterhaltsbeiträge in der Höhe des behaupteten Vertrages ersucht wird, ist abzuweisen, weil aus einem noch nicht genehmigten Unterhaltsvertrag nicht auf Erfüllung geklagt werden kann (E. 3). Unterhalt; Genehmigung; Vertrag; Kinder; Scheidung; Kommentar; Vormundschafts; Vormundschaftsbehörde; HEGNAUER; Kindes; Unterhaltsvertrag; Berner; Genehmigungspflicht; Vereinbarung; Scheidungsurteil; Kinderunterhalt; Recht; Unterhaltsbeiträge; Vertrages; Beschluss; Unterhaltsbeitrag; METZLER; Urteil; Berufung; Unterhaltsvereinbarung; Klage; Ansicht; ändig

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-8272/2008Staatshaftung (Bund)Parteien; Vergleich; Bundesverwaltungsgericht; Vergleichs; Gericht; Vertreter; Anwalt; Entscheid; Schaden; Verfahren; Betrag; Beschwerdeführers; Entschädigung; Gutachten; Vormundschaftsbehörde; Kosten; Anwalts; Parteientschädigung; Verfahrens; Einigung; Departement; Verteidigung; Bevölkerungsschutz; Sport; Vorinstanz; Eingang

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Thomas Geiser, Urs VogelBasler Zivilgesetzbuch I2022
    Thomas GeiserBasler Zivilgesetzbuch I2022