BV Art. 42 - Aufgaben des Bundes

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 42 BV vom 2024

Art. 42 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 42 Verhältnis von Bund und Kantonen

1. Abschnitt: Aufgaben von Bund und Kantonen Aufgaben des Bundes

1 Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist.

2(1)

(1) Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291; 2003 6591; 2005 951).

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Art. 42 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2003.98Entscheid Art. 4 und 16 ANAG; Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 4 BVO; Art. 342 Abs. 2 OR; Art. 18 OR. Frage der Unabänderlichkeit einer Vereinbarung über Beschäftgungsgrad/Mindestlohn, die von den Parteien eines Arbeitsvertrages der Bewilligungsbehörde im Hinblick auf den Erhalt einer Arbeitsbewilligung vorgelegt wurde. Unklarer Bewilligungsinhalt. Simulation der arbeitsvertraglichen Regelung von Beschäftigungsgrad/ Mindestlohn (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 1. Oktober 2004, BZ.2003.98). Arbeit; Parteien; Vertrag; Beschäftigung; Stunden; Arbeitsvertrag; Mindestlohn; Quot; Wirtschaft; Gesuch; Lektion; Behörde; Arbeitnehmer; Bruttolohn; Lektionen; Stundenlohn; Woche; Bewilligung; Ausführungen; Minuten; Ferien; Urteil; Recht; Beschäftigungsgrad; Simulation; Beschäftigungsumfang

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/81Urteil Ausländerrecht, Art. 62 lit. d AuG (SR 142.20). Rechtmässigkeit der Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines seit 2005 in der Schweiz lebenden Mazedoniers, wenn er sich nicht mehr im Rahmen des ursprünglich der Aufenthaltsbewilligung zugrunde gelegten Zwecks in der Schweiz aufhält (Verwaltungsgericht, B 2011/81). Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Bewilligung; Verfügung; Recht; Ausländer; Widerruf; Verlängerung; Aufenthaltszweck; Vorinstanz; Vereinigung; Islamische; Arbeit; Erwerb; Entscheid; Behörde; Zustimmung; Seelsorger; Aufenthaltsbewilligungen; Bedingung; Heimat; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Migration; Ehefrau
LUS 06 324Art. 3 Abs. 2 FZG. Rücküberweisung des Freizügigkeitsguthabens bei nachträglich eingetretenem Vorsorgefall. Art. 3 Abs. 2 FZG gilt analog auch für die Freizügigkeitseinrichtungen. Die Rückerstattungspflicht gilt selbst dann, wenn die versicherte Person noch vor der Rückübertragung stirbt.

Vorsorge; Freizügigkeit; Anspruch; Austritt; Vorsorgeeinrichtung; Austrittsleistung; Invalidenrente; Freizügigkeitsguthaben; Beigeladenen; Rente; Leistung; Berechnung; Freizügigkeitskonto; Vorsorgefall; Rückerstattung; Invalidität; Pensionskasse; Freizügigkeitsleistung; IV-Rente; Alter; Beschluss; Guthaben; Beklagten; Freizügigkeitsstiftung; Betrag; Lebenspartner; Klage; Eintritt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 92 (1C_511/2015)Art. 34 Abs. 1 und 2 BV; Wahl eines kantonalen Parlaments in einem gemischten Wahlverfahren, welches Elemente sowohl des Majorz- als auch des Proporzprinzips enthält. Die Erfolgswertgleichheit als Teilgehalt der Wahlrechtsgleichheit hat wahlkreisübergreifenden Charakter, indem sie auch eine innerhalb des gesamten Wahlgebiets gleiche Verwirklichung des Erfolgswerts bedingt. Wenn sich ein Kanton zum Proporzwahlverfahren bekennt, bleibt für eine rein wahlkreisbezogene Verwirklichung der Proportionalität kein Platz (E. 3). Soweit bei der Wahl eines kantonalen Parlaments das Proporzwahlverfahren zur Anwendung gelangt, lassen sich auch in einem gemischten Wahlsystem Wahlkreise, die gemessen am Leitwert eines grundsätzlich noch zulässigen natürlichen Quorums von 10 % deutlich zu klein sind, nicht rechtfertigen (E. 5). Ein gemischtes Wahlsystem ist unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bundesverfassung vereinbar (E. 6.1-6.3). Eine Sitzgarantie für kleine Gemeinden, die einen eigenen Wahlkreis bilden, kann mit der Wahlrechtsgleichheit vereinbar sein, selbst wenn das Verhältnis zwischen der den Wahlkreisen zugeteilten Sitzzahl und der repräsentierten Bevölkerung teilweise stark variiert (E. 6.4). Gemeinde; Kanton; Gemeinden; Wahlkreis; Proporz; Majorz; Wahlkreise; Kantons; Landrat; Parlament; Bundes; Sitze; Proporzwahl; Landrats; Stimme; Proporzwahlverfahren; Erfolg; Stimmen; Wähler; Recht; Erfolgswertgleichheit; Kandidaten; Regierungsrat; Sitzen; Person; Urteil; Parlaments; Wahlsystem; Wahlkreisen
129 I 74Art. 15 BV; Art. 9 EMRK; Art. 18 UNO-Pakt II; Glaubens- und Gewissensfreiheit im Strafvollzug. Kultusfreiheit als Bestandteil und Ausfluss der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Kultusfreiheit im Strafvollzug; Beschränkung der Teilnahme an Gottesdiensten (E. 4). Zur Befreiung von der Arbeitsverpflichtung im Strafvollzug (vgl. Art. 37 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) an religiösen Feiertagen (E. 5 und 6). Arbeit; Vollzug; Feier; Recht; Feiertag; Glauben; Anstalt; Feiertage; Glaubens; Religion; Justiz; Kanton; Vollzug; Abteilung; Gewissensfreiheit; Fluchtgefahr; Kultusfreiheit; Häftling; JuVVO/ZH; Besuch; Recht; Gefängnis; Behörden; Direktion; Feiertagen; Verfahren; Schweiz; önnen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6135/2008Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des KantonsArbeit; Geschäft; Bundes; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Zustimmung; Weisungen; Projekt; Bewilligung; Vorinstanz; Unternehmen; Armenien; Arbeitsmarkt; ANAG­; Unternehmens; Zulassung; ANAG­Weisungen; Urteil; Luzern; Vorentscheid; Finanzierung; Businessplan; Arbeitskräfte; Rechtsvertreter; Projekte
A-5113/2009MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Bundesverwaltungsgericht; Beruf; Entscheid; Mehrwertsteuer; Recht; Bewilligung; Gesundheit; Berufsausübung; Kanton; Heilbehandlung; Urteil; Steuerpflicht; Einsprache; Behandlung; Craniosacral; Leistung; Verordnung; Zulassung; Regelung; Bundesgericht; Voraussetzung; Mehrwertsteuerpflicht; Berufsausübungsbewilligung; Kantone; Hinweis