Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) Art. 42

Zusammenfassung der Rechtsnorm LADI1:



Art. 42 LADI1 dal 2024

Art. 42 Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) drucken

Art. 42 Capitolo 4: Indennit per intemperie Diritto all’indennit

1 I lavoratori occupati in rami in cui sono usuali perdite di lavoro dovute ad intemperie hanno diritto all’indennit per intemperie se: (1)

  • a. (1) sono soggetti all’obbligo di contribuzione all’assicurazione contro la disoccupazione o non hanno ancora raggiunto l’et minima per l’obbligo di contribuzione nell’AVS e
  • b. subiscono una perdita di lavoro computabile (art. 43).
  • 2 Il Consiglio federale determina i rami per i quali può essere versata l’indennit .

    3 Non vi hanno diritto le persone secondo l’articolo 31 capoverso 3.

    (1) (2)
    (2) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 5 ott. 1990, in vigore dal 1° gen. 1992 (RU 1991 2125; FF 1989 III 325).

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAVI 2009/49Entscheid Art. 69 AVIV. Ein wetterbedingter Arbeitsausfall war von der Arbeitgeberin irrtümlich für die falsche Baustelle gemeldet worden. Prüfung der Frage der Fristwiederherstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2010, AVI 2009/49). Arbeit; Auftrag; Meldung; Einsprache; Auftragsbestätigung; Baustelle; Beschwerdegegner; Arbeitsausfall; Arbeitgeber; Verfügung; Einspracheentscheid; Ausfall; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeberin; Begründung; Beilage; Mitarbeitern; Anspruch; Versicherung; Marie; Fehler; Sachbearbeiter; Replik; Arbeitnehmer; Arbeitsausfälle; öglich
    SGAVI 2006/90Entscheid Art. 42 Abs. 1 AVIG. Angestellte einer Ortsgemeinde ohne Steuerhoheit haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 1. März 2007, AVI 2006/90). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_199/2007 Arbeit; Schlechtwetterentschädigung; Betrieb; Ortsgemeinde; Arbeitsausfall; Anspruch; Versicherung; Arbeitnehmer; Beigeladene; Gemeinde; Beschwerdegegner; Versicherungsgericht; Betriebe; Mitarbeiter; Betriebsrisiko; Arbeitgeber; Einsprache; Angestellten; Beigeladenen; SVR-ALV; Kurzarbeit; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmern; Erwerbszweige; Verwaltung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    124 V 239Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung. Auslegung des in dieser Bestimmung verwendeten Begriffs des "nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführenden Arbeitsausfalls (Kundenausfälle, Terminverzögerungen)". Arbeit; Arbeitsausfall; Wetter; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitsausfälle; Amtsstelle; Termin; Terminverzögerung; Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsausfalls; Terminverzögerungen; Fassung; Fassadenarbeiten; Arbeitgeber; Baustelle; Urteil; Basel; Schiedskommission; Kundenausfälle; Baustellen; Arbeitnehmer; Sinne
    120 V 521Art. 31 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG: Anspruch von Vizedirektoren eines Grossbetriebes auf Kurzarbeitsentschädigung. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angestellter Mitglied eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums und damit vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen ist, muss geprüft werden, welche Entscheidungsbefugnisse ihm aufgrund der internen betrieblichen Struktur zukommen. Es ist unzulässig, Angestellte in leitenden Funktionen allein deswegen generell vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auszuschliessen, weil sie für einen Betrieb zeichnungsberechtigt und im Handelsregister eingetragen sind. Kurzarbeit; Entscheid; Arbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Entscheidungs; Anspruch; Betrieb; Vizedirektoren; Person; Angestellte; Arbeitgeber; Personen; Entscheidungsgremium; Mitglied; Entschädigung; Entscheidungsgremiums; Entschädigungsanspruch; Mitglieder; Entscheidungen; Arbeitgeberfirma; Einfluss; Entscheidungsbefugnis; Wortlaut; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheidungsbefugnisse; Handelsregister

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6609/2016ArbeitslosenversicherungVorinstanz; Urteil; Beweis; Unterlagen; Schlechtwetter; Arbeitszeit; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeber; Entscheid; Recht; Arbeitslosenversicherung; Einsprache; Schlechtwetterentschädigungen; Arbeitgeberkontrolle; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Gericht; Leistung; Revision; Revisionsverfügung; Arbeitszeiterfassung; Verfahren; Gehör; BVGer; Parteien; Rückforderung; Einspracheentscheid; Begründung; ässlich
    B-1832/2016Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassArbeit; Arbeitszeit; Urteil; Vorinstanz; Schlechtwetterentschädigung; Recht; Rückforderung; Schlechtwetterentschädigungen; Beweis; Arbeitszeitkontrolle; BVGer; Arbeitslosenkasse; Leistung; Arbeitnehmende; Bundesverwaltungsgericht; Anspruch; Arbeitgeber; Entschädigung; Arbeitnehmenden; Entscheid; Arbeitsausfall; Verfahren; Urteile; Beweislast; Ausfallstunden; Absenzen