AVIG Art. 42 - Anspruchsvoraussetzungen

Einleitung zur Rechtsnorm AVIG:



Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Art. 42 AVIG vom 2024

Art. 42 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) drucken

Art. 42 Viertes Kapitel: Schlechtwetterentschädigung Anspruchsvoraussetzungen

1 Arbeitnehmer in Erwerbszweigen, in denen wetterbedingte Arbeitsausfälle üblich sind, haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung, wenn:

  • a. (1) sie für die Versicherung beitragspflichtig sind oder das Mindestalter für die Beitragspflicht in der AHV noch nicht erreicht haben und
  • b. sie einen anrechenbaren Arbeitsausfall (Art. 43) erleiden.
  • 2 Der Bundesrat bestimmt die Erwerbszweige, in denen die Schlechtwetterentschädigung ausgerichtet werden kann.

    3 Keinen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung haben Personen nach Artikel 31 Absatz 3.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1991 2125; BBl 1989 III 377).

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGAVI 2009/49Entscheid Art. 69 AVIV. Ein wetterbedingter Arbeitsausfall war von der Arbeitgeberin irrtümlich für die falsche Baustelle gemeldet worden. Prüfung der Frage der Fristwiederherstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. April 2010, AVI 2009/49). Arbeit; Auftrag; Meldung; Einsprache; Auftragsbestätigung; Baustelle; Beschwerdegegner; Arbeitsausfall; Arbeitgeber; Verfügung; Einspracheentscheid; Ausfall; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeberin; Begründung; Beilage; Mitarbeitern; Anspruch; Versicherung; Marie; Fehler; Sachbearbeiter; Replik; Arbeitnehmer; Arbeitsausfälle; öglich
    SGAVI 2006/90Entscheid Art. 42 Abs. 1 AVIG. Angestellte einer Ortsgemeinde ohne Steuerhoheit haben Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 1. März 2007, AVI 2006/90). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_199/2007 Arbeit; Schlechtwetterentschädigung; Betrieb; Ortsgemeinde; Arbeitsausfall; Anspruch; Versicherung; Arbeitnehmer; Beigeladene; Gemeinde; Beschwerdegegner; Versicherungsgericht; Betriebe; Mitarbeiter; Betriebsrisiko; Arbeitgeber; Einsprache; Angestellten; Beigeladenen; SVR-ALV; Kurzarbeit; Arbeitslosenversicherung; Arbeitnehmern; Erwerbszweige; Verwaltung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    124 V 239Art. 43a lit. a AVIG: Nicht anrechenbarer Arbeitsausfall im Bereich der Schlechtwetterentschädigung. Auslegung des in dieser Bestimmung verwendeten Begriffs des "nur mittelbar auf das Wetter zurückzuführenden Arbeitsausfalls (Kundenausfälle, Terminverzögerungen)". Arbeit; Arbeitsausfall; Wetter; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitsausfälle; Amtsstelle; Termin; Terminverzögerung; Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsausfalls; Terminverzögerungen; Fassung; Fassadenarbeiten; Arbeitgeber; Baustelle; Urteil; Basel; Schiedskommission; Kundenausfälle; Baustellen; Arbeitnehmer; Sinne
    120 V 521Art. 31 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG: Anspruch von Vizedirektoren eines Grossbetriebes auf Kurzarbeitsentschädigung. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angestellter Mitglied eines obersten betrieblichen Entscheidungsgremiums und damit vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen ist, muss geprüft werden, welche Entscheidungsbefugnisse ihm aufgrund der internen betrieblichen Struktur zukommen. Es ist unzulässig, Angestellte in leitenden Funktionen allein deswegen generell vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auszuschliessen, weil sie für einen Betrieb zeichnungsberechtigt und im Handelsregister eingetragen sind. Kurzarbeit; Entscheid; Arbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Entscheidungs; Anspruch; Betrieb; Vizedirektoren; Person; Angestellte; Arbeitgeber; Personen; Entscheidungsgremium; Mitglied; Entschädigung; Entscheidungsgremiums; Entschädigungsanspruch; Mitglieder; Entscheidungen; Arbeitgeberfirma; Einfluss; Entscheidungsbefugnis; Wortlaut; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheidungsbefugnisse; Handelsregister

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-6609/2016ArbeitslosenversicherungVorinstanz; Urteil; Beweis; Unterlagen; Schlechtwetter; Arbeitszeit; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitgeber; Entscheid; Recht; Arbeitslosenversicherung; Einsprache; Schlechtwetterentschädigungen; Arbeitgeberkontrolle; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Gericht; Leistung; Revision; Revisionsverfügung; Arbeitszeiterfassung; Verfahren; Gehör; BVGer; Parteien; Rückforderung; Einspracheentscheid; Begründung; ässlich
    B-1832/2016Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassArbeit; Arbeitszeit; Urteil; Vorinstanz; Schlechtwetterentschädigung; Recht; Rückforderung; Schlechtwetterentschädigungen; Beweis; Arbeitszeitkontrolle; BVGer; Arbeitslosenkasse; Leistung; Arbeitnehmende; Bundesverwaltungsgericht; Anspruch; Arbeitgeber; Entschädigung; Arbeitnehmenden; Entscheid; Arbeitsausfall; Verfahren; Urteile; Beweislast; Ausfallstunden; Absenzen