Code de procédure pénale (CCP) Art. 419

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCP:



Art. 419 CCP de 2024

Art. 419 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 419 Frais la charge des personnes irresponsables

Si la procédure a fait l’objet d’une ordonnance de classement en raison de l’irresponsabilité du prévenu ou si celui-ci a été acquitté pour ce motif, les frais peuvent être mis sa charge si l’équité l’exige au vu de l’ensemble des circonstances.


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Art. 419 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB220581Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Aussagen; Verfahren; Untersuchung; Beweis; Berufungsverhandlung; Gericht; Verhalten; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.69-Beschuldigte; Beschuldigten; Kasse; Staat; Recht; Urteil; Massnahme; Apos; Berufung; Alkohol; Video; Urteils; Polizei; Messer; Ersatzmassnahme; Entschädigung; Angestellte; Täter; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Ersatzmassnahmen; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Nötigung; Verteidiger
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungBeschwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Schuld; Staat; Verfügung; Recht; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Familie; Schuldfähigkeit; Staatsanwaltschaft; Achtung; Beschwerdeführers; Begutachtung; Einstellung; Anschuldigung; Beschwerdeverhandlung; Verfahrens; Parteien; Schuldunfähigkeit; Entscheid; Gericht; Wohnung; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 IV 243Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist. Pflicht des Geschäftsführers einer Kollektivgesellschaft, deren Vermögen zu mehren (Erw. 2). c) Am Vermögen schädigt der Geschäftsführer den Geschäftsherrn auch, wenn er dessen Vermögen pfiichtwidrig nicht vermehrt (Erw. 3). Geschäft; Gesellschaft; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Vermögens; Verträge; ätten; Pflicht; ädigt; Beschwerdegegner; Eheleute; ühren; Gesellschaftsvertrag; Kunden; Überweisungsbehörde; Kantons; Basel-Stadt; Geschäftsführers; Abschluss; Geschäfte; ürde; Rechnung; ündete; Gewinn; Schädigung; Beschluss; Kassationshof; Täter; Untreue; Staatsanwaltschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Apos;; Einstellung; Einvernahme; Genugtuung; Verfahrens; Beschlag; Vermögenswerte; Verteidiger; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, Jeanneret, JositschKommentar zum Strafgesetzbuch2019
Schmid, Schweizer, Pitteloud, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd.2018