StPO Art. 419 - Kostenpflicht von Schuldunfähigen

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 419 StPO vom 2024

Art. 419 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 419 Kostenpflicht von Schuldunfähigen

Wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person eingestellt oder wurde diese aus diesem Grund freigesprochen, so können ihr die Kosten auferlegt werden, wenn dies nach den gesamten Umständen billig erscheint.


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Art. 419 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB220581Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Aussagen; Verfahren; Untersuchung; Beweis; Berufungsverhandlung; Gericht; Verhalten; öglich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.69-Beschuldigte; Beschuldigten; Kasse; Staat; Recht; Urteil; Massnahme; Apos; Berufung; Alkohol; Video; Urteils; Polizei; Messer; Ersatzmassnahme; Entschädigung; Angestellte; Täter; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Ersatzmassnahmen; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Nötigung; Verteidiger
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)VerfahrenseinstellungBeschwer; Beschwerde; Beschwerdegegner; Schuld; Staat; Verfügung; Recht; Staatsanwalt; Verfahren; Person; Familie; Schuldfähigkeit; Staatsanwaltschaft; Achtung; Beschwerdeführers; Begutachtung; Einstellung; Anschuldigung; Beschwerdeverhandlung; Verfahrens; Parteien; Schuldunfähigkeit; Entscheid; Gericht; Wohnung; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 IV 243Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist. Pflicht des Geschäftsführers einer Kollektivgesellschaft, deren Vermögen zu mehren (Erw. 2). c) Am Vermögen schädigt der Geschäftsführer den Geschäftsherrn auch, wenn er dessen Vermögen pfiichtwidrig nicht vermehrt (Erw. 3). Geschäft; Gesellschaft; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Vermögens; Verträge; ätten; Pflicht; ädigt; Beschwerdegegner; Eheleute; ühren; Gesellschaftsvertrag; Kunden; Überweisungsbehörde; Kantons; Basel-Stadt; Geschäftsführers; Abschluss; Geschäfte; ürde; Rechnung; ündete; Gewinn; Schädigung; Beschluss; Kassationshof; Täter; Untreue; Staatsanwaltschaft

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Verfahren; Verfahrens; Beschwerde; Verfahren; Bundes; Entschädigung; Verfahrensakten; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Apos;; Einstellung; Einvernahme; Genugtuung; Verfahrens; Beschlag; Vermögenswerte; Verteidiger; Bundesgericht; Stunden; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verfügung; Schaden; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Schweizer, Jeanneret, JositschKommentar zum Strafgesetzbuch2019
Schmid, Schweizer, Pitteloud, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd.2018