E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 419 StPO vom 2024

Art. 419 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 419 Kostenpflicht von Schuldunfähigen

Wurde das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit der beschuldigten Person eingestellt oder wurde diese aus diesem Grund freigesprochen, so können ihr die Kosten auferlegt werden, wenn dies nach den gesamten Umständen billig erscheint.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 419 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Rungen; Massnahme; Läge; Behandlung; Privatkläger; Amtlich; Amtliche; Ausführungen; Verteidigung; Sodann; Vorinstanz; Gutachten; Fähig; Ambulante; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Recht; Kinder; Aussage; Verwiesen; Pfefferspray; Diagnose; Amtlichen; Aussagen
ZHSB220581Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Geschädigten; Massnahme; Gutachter; Behandlung; Verteidigung; Berufung; Gutachten; Stationär; Stationäre; Erfahre; Sinne; Aussage; Urteil; Vorinstanz; Drohung; Recht; Aussagen; Verfahren; Amtlich; Amtliche; Untersuchung; Beweis; Zutreffend; Krank; Ambulant; Berufungsverhandlung
Dieser Artikel erzielt 36 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.117 (AG.2021.82)Verfahrenseinstellung
BSBES.2019.275 (AG.2020.262)Beschlagnahme
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 IV 243Art. 159 StGB. a) Begriff der Geschäftsführung (Erw. 1). b) Der Geschäftsführer ist nur strafbar, wenn das schädigende Tun oder Unterlassen pflichtwidrig ist. Pflicht des Geschäftsführers einer Kollektivgesellschaft, deren Vermögen zu mehren (Erw. 2). c) Am Vermögen schädigt der Geschäftsführer den Geschäftsherrn auch, wenn er dessen Vermögen pfiichtwidrig nicht vermehrt (Erw. 3). Geschäft; Gesellschaft; &; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Vermögens; Pflichtwidrig; Verträge; Ungetreue; Beschwerde; Pflicht; Schädigt; Sorgen; Beschwerdegegner; Eheleute; Gesellschaftsvertrag; Kunden; Überweisungsbehörde; Kantons; Basel-Stadt; Geschäftsführers; Abschluss; Geschäfte; Schuldig; Geschädigt; Rechnung; Abgeschlossene; Gewinn; Rechtlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.150Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Beschleunigungsgebot (Art. 5 Abs. 1 StPO).Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Verfahren; Bundes; Entsch?digung; Verfahrensakten; Recht; Beschwerdef?hrers;Einvernahme; Einstellung; Verfahrens; Genugtuung; Beschlag; Verm?genswerte; Stunden; Bundesgericht; Verteidiger; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Entscheid; Verf?gung; Schaden; Dispositivziffer; Einvernahmen; Person
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz