CCS Art. 415 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 415 CCS dal 2025

Art. 415 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 415 Del concorso dell’autorità di protezione degli adulti A. Esame della contabilità e del rapporto

1 L’autorità di protezione degli adulti verifica la contabilità, approvandola o rifiutandola; se necessario ne chiede la rettifica.

2 Essa esamina il rapporto e, se necessario, chiede che sia completato.

3 Se del caso, adotta misure adeguate per salvaguardare gli interessi dell’interessato.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 415 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220006Bericht und RechnungRechnung; Beistand; Bericht; Genehmigung; Beistands; Bezirksrat; Beschwerde; Entscheid; Massnahme; Bezirksrats; Recht; Beistandschaft; Bezirksratspräsidentin; Konto; Winterthur; Dispositiv; Vorinstanz; Vermögens; Verfahren; Dispositiv-Ziff; Aufhebung; Urteil; Berichts; Prüfung; Akten; Beschwerdeverfahren; Person; Beschwerdeführers
ZHPQ210088Prüfung Schlussbericht und SchlussrechnungBeistand; Beschwer; Beschwerde; Beistands; Interesse; Bericht; Vorinstanz; Interessen; Verfahren; Entscheid; Beistandschaft; Recht; Erben; Beschwerdeführers; Schlussbericht; KESB-act; Bezirksrat; Antrag; Rechnung; Schaden; Person; Führung; Punkt; Anträge; Gebühr; Genehmigung; Erbengemeinschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.158-Beistand; Schlussrechnung; Rechnung; Schlussbericht; Verbeiständete; Bericht; Entscheid; Beistandsperson; Verbeiständeten; Dorneck; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Genehmigung; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Rechnungen; Rechnungs; Zeitraum; Entlastung; Apos; Schulden; Berichts; Erwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; September; Schlussberichts; Ziffer; Berichtsperiode
SOVWBES.2020.488-Bericht; Entscheid; Kindes; Verwaltungs; Vorinstanz; Rechenschaftsbericht; Verfahren; Beistand; Verwaltungsgericht; Schlussbericht; Bundesgericht; Rechtspflege; Beiständin; Urteil; Kindsmutter; Beistandsperson; Bundesgerichts; Beschwerdeschrift; Genehmigung; Kindseltern; Stellungnahme; Gesuch; Apos; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Verfahrens; Zeitraum; Mandat; Gewährung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). ändig; Beistand; Beistands; Arbeit; Erwachsenenschutz; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; MAUCHLE; Aufgabe; Hinweisen; Aufgaben; Behörde; Vormunds; Bundesgericht; Qualifikation; Beistände; Fachbeistand; Entschädigung; Fachbeiständin; Bezirk; Beiständin; Abhängigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Urs Vogel, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Urs Vogel, GeiserBasler Kommentar Zivilge- setzbuch I2018