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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 410 4. Kapitel: Revision Zulässigkeit und Revisionsgründe
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3 Die Revision zugunsten der verurteilten Person kann auch nach Eintritt der Verjährung verlangt werden.
4 Beschränkt sich die Revision auf Zivilansprüche, so ist sie nur zulässig, wenn das am Gerichtsstand anwendbare Zivilprozessrecht eine Revision gestatten würde.
(1) SR 0.101Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR230021 | Einfache Körperverletzung etc. | Gesuchsteller; Revision; Urteil; Privatkläger; Privatklägerin; Verfahren; Horgen; Urteils; Gericht; Bezirksgericht; Staatsanwaltschaft; Revisionsgesuch; Bezirksgerichts; Gesuchstellers; Rechtsmittel; Revisionsverfahren; Sachen; Beschluss; Verfahren; Bundesgericht; Tatsachen; Darstellung; Stellung; Obergericht; Limmattal; Albis; Eingabe; Privatklägern; Darstellungen |
ZH | SR230025 | Verstoss gegen Ausführungsbestimmungen zur TVO | Gesuch; Revision; Gesuchsteller; Verfahren; Befehl; Rechtsmittel; Revisionsgr; Stadt; Gericht; Stadtrichteramt; Revisionsgesuch; Beweismittel; Sachen; Obergericht; Kantons; Tarifordnung; Revisionsgründe; Entscheid; Tatsachen; Widerspruch; Gesuchstellers; Sinne; Rechtsmittelverfahren; Revisionsverfahren; Bundesgerichts; Kammer; Oberrichter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2024.98 | - | Verfahren; Verfahrens; Wiederaufnahme; Infusion; Beweis; Beweismittel; Medikament; Beschwerdeführers; Antikörper; Tatsache; Sachen; Staatsanwaltschaft; Behandlung; Patient; Tatsachen; Einstellung; Gutachten; Zusammenhang; Beschwerden; Einstellungsverfügung; Aufklärung; Verfügung; Patienten; Recht; Beschwerdekammer; Ärzte; Hausarzt; Covid-; üglich |
SO | STREV.2023.10 | - | Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Revisionsgesuch; Verfahren; Entscheid; Rechtsbeistand; Verteidigung; Verfahren; Befehl; Rechtsmittel; Gericht; Sache; Obergericht; Sachen; Kammer; Gesuchstellers; Eingabe; Einsprache; Person; Tatsachen; Revisionsverfahren; Geldstrafe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 173 (2C_455/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4). | Gemeinde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Richter; Mitglied; Verfahren; Unvereinbarkeit; Recht; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Stadt; Liestal; Basel-Landschaft; Urteils; Gemeinderat; Verfahrens; Rechtsprechung; Regierungsrat; Kantonsgerichts; Vorinstanz; Mitglieder |
146 IV 185 (1B_442/2019) | Regeste a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2). | Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Verfahren; Revisions; Entscheid; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Recht; Entscheide; StBOG; Ausstandsgesuch; Verfahren; Vorinstanz; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Beschluss; Nichteintretensentscheid; Urteil; Bundesstrafgericht; Sachen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-3795/2024 | Asyl und Wegweisung | Landesverweisung; Eritrea; Verfügung; Wegweisung; Schweiz; Beschwerdeführers; Noven; Gericht; Beschwerdeschrift; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfolgung; Vollzug; Staat; Erkrankung; Person; Flüchtling; Aufenthalt; Vorinstanz; Aufenthalts; Behörde |
E-3913/2009 | Asyl und Wegweisung | Revision; Bundes; Beweis; Beweismittel; Quot;; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Verfahren; Tatsache; Sachen; Entscheid; Tatsachen; Revisionsverfahren; Urteil; Gesuch; Gesuchsteller; Revisionsgr; Bundesverwaltungsgerichts; Verfahrens; Wiedererwägung; Bundesgericht; Sinne; Praxis; Auslegung; Revisionsgesuch |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2024.31 | Revision; Bundes; Verfahren; Kammer; Gesuch; Gesuchsgegner; Berufungskammer; Bundesanwaltschaft; Revisionsgesuch; Beweis; Aussage; Verfahren; Verteidigung; Urteil; Aussagen; Frist; Verfahrens; Recht; Person; Gesuchsgegners; Stellung; Eingabe; Entscheid; Beweismittel; Revisionsverfahren; Mittäter; Stellungnahme; ürde | |
BE.2024.5 | Bundes; Gesuchsteller; Revision; Recht; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Kammer; Verfahren; Gesuchstellers; Entscheid; Anzeige; Aufsicht; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Berufungskammer; Beschluss; Beschwerdekammer; Schweiz; Urteil; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Verfahren; Antrag; Behörde; Feststellung; StBOG; Ziffer; Zustellung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Fingerhuth, Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO | 2020 |
- | Praxis StPO | 2018 |