Swiss Criminal Code (SCC) Art. 41

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 41 SCC from 2024

Art. 41 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 41 Custodial sentence instead of a monetary penalty (1)

1 The court may impose a custodial sentence instead of a monetary penalty if:

  • a. a custodial sentence appears appropriate in order to prevent the offender from committing further felonies or misdemeanours; or
  • b. it is anticipated that it will not be possible to enforce a monetary penalty.
  • 2 The court must explain why it has decided to impose a custodial sentence.

    3 The right is reserved to impose a custodial sentence instead of an unpaid monetary penalty (Art. 36).

    (1) Amended by No I 1 of the FA of 19 June 2015 (Amendments to the Law of Criminal Sanctions), in force since 1 Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 41 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
    ZHSB220649Betrug etc.Beschuldigte; Kredit; Covid; Covid-; Beschuldigten; -Kredit; Kreditantrag; Urkunde; Antrag; Umsatz; Urteil; Täter; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urkunden; Formular; Umsatzerlös; Vorinstanz; -Kreditantrag; Tatsache; Landes; Betrug; Berufung; Landesverweisung; Sachen; Sozialhilfe
    Dieser Artikel erzielt 236 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
    SOSTBER.2023.73-Beschuldigte; Privatklägerin; Recht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Urteil; Apos; Täter; Nötigung; Vorfall; Beruf; Berufung; Verfahren; Urteils; Verfahren; Geschädigte; Gericht; Staat; Arbeit; Einvernahme; Entschädigung; Geldstrafe; Vorinstanz; ührt
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 313Art. 41 Abs. 2 und 49 Abs. 1 StGB: Strafzumessung, Konkurrenzen, Begründungspflicht. Hat das Gericht eine Strafe für mehrere Straftaten auszusprechen, hat es zunächst für jede von ihnen die Art der Strafe zu bestimmen. Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur anwendbar, wenn diese Strafen gleichartig sind. Geldstrafe und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen. Das Gericht ist an das gesetzliche Höchstmass jeder Strafart gebunden (Art. 49 Abs. 1 Satz 3 StGB). Es kann eine Geldstrafe mithin nicht in eine Freiheitsstrafe umwandeln, weil die Höhe der ersteren zusammen mit einer weiteren, für eine gleichzeitig zu beurteilende Tat auszusprechenden hypothetischen Geldstrafe das in Art. 34 Abs. 1 StGB festgesetzte Höchstmass überschreitet. Erkennt das Gericht an Stelle einer Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe, hat es diese Wahl näher zu begründen (Art. 41 Abs. 2 StGB, Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). écuniaire; ément; être; Autorité; été; Tribunal; égal; Ensemble; Amende; Appel; écédente; énal; -amende; Auteur; étique; énale; édéral; égale; élément; étier; éré; Agissant; écemment; éléments; était; Ministère; Geldstrafe; également; Infraction; évue
    144 IV 217Art. 49 Abs. 1 StGB; Konkurrenzen (Gesamtstrafenbildung). Die Bildung einer Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips nach Art. 49 Abs. 1 StGB ist nur möglich, wenn das Gericht im konkreten Fall für jeden einzelnen Normverstoss gleichartige Strafen ausfällt. Dass die anzuwendenden Strafbestimmungen (teilweise) abstrakt gleichartige Strafen androhen, genügt nicht. Geld- und Freiheitsstrafe sind keine gleichartigen Strafen im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB (sog. "konkrete Methode"; Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.2, 3.3 und 3.4). Eine Gesamtstrafe in Anwendung des Asperationsprinzips setzt in Abgrenzung zum Absorptions- und Kumulationsprinzip voraus, dass das Gericht die (hypothetischen) Einzelstrafen sämtlicher Delikte (zumindest gedanklich) gebildet hat. Die Ausfällung einer Einheitsstrafe im Sinne einer Gesamtbetrachtung aller zu beurteilenden Delikte ist nicht möglich (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.5). Der Gesetzgeber hat die Konkurrenzen in Art. 49 StGB abschliessend geregelt. De lege lata ist es weder möglich, eine Gesamtfreiheitsstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafen noch aus mehreren Geldstrafen zu bilden (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.6). Gesamtstrafe; Freiheit; Freiheits; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Delikt; Gesamtstrafen; Gesamtstrafenbildung; Recht; Sanktion; Delikte; Methode; Asperation; Gesetzgeber; Recht; Rahmen; Urteil; Asperationsprinzip; SCHWARZENEGGER; Konkurrenz; ACKERMANN; Zumessung; Einzelstrafe; Einzelstrafen; Täter; Rechtsprechung; Sanktionen; Gleichartigkeit; Freiheitsstrafen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-6749/2006Asyl und WegweisungEhefrau; Beschwerdeführers; Wegweisung; Äthiopien; Vollzug; Recht; Schweiz; Akten; Bundesamt; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Flüchtling; Militär; Verfahrens; Flüchtlingseigenschaft; Rückkehr; Stadium; Familie; Heimatstaat; Asylgesuch

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe
    BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Heim, Weder, Heimgartner, Isenring Kommentar zum StGB2018
    Donatsch, Heim, Weder, Heimgartner, Isenring Kommentar zum StGB2018