SCC Art. 409 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 409 SCC from 2024

Art. 409 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 409 II. Personal allowance

The deputy shall provide the client with an allowance from the client'"s assets which the client is free to spend.


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Art. 409 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ180076Anordnung von Verfügungssperren; vorsorgliche MassnahmenSchweiz; Recht; Entscheid; Zahlung; Massnahme; Schiedsverfahren; Rechtsvertreter; Vermögens; Verfahren; Bezirksrat; Verfügung; Beschwerdeführer; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Anordnung; Beschluss; BR-act; Rechnung; Verfügungssperre; Massnahmen; Über; Vorinstanz; Konto; Erwachsenenschutz; Bezug; Beschwerdeverfahren
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.231 (AG.2021.239)Errichtung einer BeistandschaftErwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheid; Person; Akten; Vermögens; Aktennotiz; Verhandlung; Beiständin; Beistand; Konto; Vertretung; Beistands; Kunst; Gericht; Verhandlungsprotokoll; Massnahme; Unterstützung; Kunstgegenstände; Schwächezustand; Telefonat; Über; Verwaltungsgericht; Kindes; Beistandschaft; Vertretungsbeistandschaft; Hinweis
BSVD.2017.212 (AG.2018.222)Errichtung einer BeistandschaftPerson; Entscheid; Erwachsenenschutz; Massnahme; Konto; Beistand; Beistandschaft; Beiständin; Vertretung; Disp-Ziff; Entscheids; Vertretungsbeistandschaft; Schwächezustand; Vermögensverwaltung; Verwaltungsgericht; Zugriff; Konten; Konto-Nr; Hilfe; Gericht; Kindes; Basel; Beigeladene; Massnahmen; Angelegenheiten; ützen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Geltendmachung; Behörde; Sinne; Vermögens; Verbeiratete; Vertreter; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Akten; Verbeirateten; Beiratschaft; Beirates; Hinweis; Verjährungsfrist; Schlussbericht; Beschluss

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Büchler, HäfeliKommentar Erwachsenenschutz2013