CPC Art. 407b -

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 407b CPC dal 2023

Art. 407b Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 407b

1 I procedimenti pendenti al momento dell’entrata in vigore della modifica del 20 marzo 2015 sono retti dal nuovo diritto.

2 Le parti possono presentare nuove conclusioni sulle questioni toccate dal cambiamento del diritto applicabile; i punti della decisione che non sono stati impugnati rimangono vincolanti, a meno che siano così strettamente connessi con le conclusioni non ancora giudicate da giustificare una decisione complessiva.


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Art. 407b Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ160010UnterhaltBeklagten; Berufung; Kindsmutter; Unterhalt; Unterhalts; Vorinstanz; Recht; Einkommen; Klägers; Berufungsverfahren; Betreuung; Unterhaltsbeiträge; Eltern; Leistung; Betreuungsunterhalt; Geschäft; Höhe; Verfahren; Monat; Vater; Prozesskosten; Kindes; Frist; Verhältnis; Alter; Entscheid; Verhältnisse
ZHLC170020EhescheidungKinder; Einkommen; Lehrjahr; Unterhalt; Lehrjahr:; Unterhalts; Parteien; Beklagten; Ausbildung; Steuern; Berufung; Ausbildungszulage; Klägers; Lehrlingslohn; Kindes; Ausbildungszulagen; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Grundlagen; Grundlagen:; Urteil; Kläger:; Kinder:; Unterhaltsbeitrag; Gericht; Beklagte:; Kinderzulage; Ziffer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.32 (AG.2017.177)Unterhaltsklage (BGer-Nr.: 5A_326/2017 vom 22. Januar 2018)Berufung; Berufungskläger; Unterhalt; Unterhalts; Recht; Nebenintervenientin; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Einkommen; Entscheid; Unterhaltsbeitrag; Berufungsklägers; Existenzminimu; Kindes; Existenzminimum; Arbeit; Zivilgericht; Appellationsgericht; Zivilgerichts; Appellationsgerichts; Eltern; Unterhaltsbeiträge; Kinder; Streit; Betreuung; Erwerbstätigkeit; üglich
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