ZPO Art. 407a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 407a ZPO vom 2023

Art. 407a Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 407a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 28. September 2012

In Verfahren, die bei Inkrafttreten der Änderung vom 28. September 2012 dieses Gesetzes rechtshängig sind, gilt für Verfahrenshandlungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens das neue Recht.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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