Codice civile svizzero (CCS) Art. 406

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 406 CCS dal 2025

Art. 406 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 406 Relazione con l’interessato

1 Il curatore adempie i suoi compiti nell’interesse dell’assistito, tiene per quanto possibile conto delle opinioni di costui e ne rispetta la volontà di organizzare la propria vita corrispondentemente alle proprie capacità e secondo i propri desideri e le proprie idee.

2 Il curatore si adopera per instaurare una relazione di fiducia con l’interessato, per attenuarne lo stato di debolezza o per prevenire un peggioramento.


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Art. 406 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150037ErwachsenenschutzmassnahmenBeistand; Klinik; Winterthur; Beistandschaft; Recht; Massnahme; Beschwerdeführers; Bezirk; Vormundschaftsbehörde; Einkommen; Entscheid; Andelfingen; Unterstützung; Sinne; Wohnung; Angelegenheiten; Beiständin; Zugriff; Massnahmen; Über; Urteil; Vater; Anordnung; Einkommens; Rechnung; Person
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.426BeistandschaftBeistand; Person; Beistandschaft; Massnahme; Familie; Vertretung; Verwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Angelegenheiten; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erwachsenenschutzbehörde; Vater; Vermögensverwaltung; Massnahmen; Unterstützung; Tochter; Interessen; Bereich; Behinderung; Aufgabe; Schweiz; Rechtspflege; Olten-Gösgen
SOVWBES.2017.473BeistandschaftRecht; Beistand; Beschwerde; Verfahren; Beistands; Verfügung; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Verwaltung; Vorinstanz; Renteneinkommen; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Rechtsanwalt; Verfügungsmacht; Rechtspflege; Verhältnisse; Massnahme; Krankenkassenprämie; Rückstellung; Stellung; Mietzins; Stellungnahme; Rechtsbegehren; ürde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 405Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB. Langjähriges gewohnheitsmässiges Delinquieren stellt lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB dar. Sind Grund und Voraussetzungen zu daheriger Bevormundung gegeben, so wird diese durch bereits bestehende strafrechtliche Vorbeugungsmassnahmen - bedingte Entlassung mit Schutzaufsicht, Androhung der Verwahrung - nicht überflüssig gemacht. Entmündigung; Bezirksrat; Bevormundung; Schutz; Vormundschaft; Urteil; Massnahme; Interdizend; Lebenswandel; Verwahrung; Interdizenden; Delinquieren; Schutzaufsicht; öglich; Diebstahls; Freiheitsstrafe; ährige; Massnahmen; Sinne; Voraussetzungen; Entlassung; Androhung; überflüssig; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Obergericht; Vormundschaftsbehörde; Anstalt; Kinder; önnte
80 IV 170Art. 186 StGB. Ist der Vormund des Wohnungsinhabers "Berechtigter"?
Berechtigten; Faehndrich; önlichen; Urteil; Willen; ässig; Aufforderung; Verbot; Recht; Zustimmung; Freiheit; ötigenfalls; Anstalt; Vormundschaftsbehörde; Urteilskopf; Kassationshofes; Rätz; Regeste; Wohnungsinhabers; Berechtigter; Erwägungen; Hausfriedensbruches; Streitig; Marie; Hermann; Betreten; Hauses; Hausrecht; Bestandteil; Freiheiten