CC Art. 406 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 406 CC de 2025

Art. 406 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 406 Relations avec la personne concernée

1 Le curateur sauvegarde les intérêts de la personne concernée, tient compte, dans la mesure du possible, de son avis et respecte sa volonté d’organiser son existence comme elle l’entend.

2 Il s’emploie à établir une relation de confiance avec elle, à prévenir une détérioration de son état de faiblesse ou à en atténuer les effets.


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Art. 406 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ150037ErwachsenenschutzmassnahmenBeistand; Klinik; Winterthur; Beistandschaft; Recht; Massnahme; Beschwerdeführers; Bezirk; Vormundschaftsbehörde; Einkommen; Entscheid; Andelfingen; Unterstützung; Sinne; Wohnung; Angelegenheiten; Beiständin; Zugriff; Massnahmen; Über; Urteil; Vater; Anordnung; Einkommens; Rechnung; Person
ZHPQ140001Zustimmung LiegenschaftenverkaufBeistand; Bezirk; Verfahren; Beschluss; Horgen; Recht; Entscheid; Kaufvertrag; Bezirksrat; Gehör; Dispositiv; Verkauf; Liegenschaft; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Urteil; Beiständin; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Umwandlung; Beistandschaft; Antrag; Anspruch; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Meinung; Bezirksrates; Kindes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2018.426BeistandschaftBeistand; Person; Beistandschaft; Massnahme; Familie; Vertretung; Verwaltung; Vertretungsbeistandschaft; Angelegenheiten; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Erwachsenenschutzbehörde; Vater; Vermögensverwaltung; Massnahmen; Unterstützung; Tochter; Interessen; Bereich; Behinderung; Aufgabe; Schweiz; Rechtspflege; Olten-Gösgen
SOVWBES.2017.473BeistandschaftRecht; Beistand; Beschwerde; Verfahren; Beistands; Verfügung; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Verwaltung; Vorinstanz; Renteneinkommen; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Rechtsanwalt; Verfügungsmacht; Rechtspflege; Verhältnisse; Massnahme; Krankenkassenprämie; Rückstellung; Stellung; Mietzins; Stellungnahme; Rechtsbegehren; ürde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 405Entmündigung gemäss Art. 370 ZGB. Langjähriges gewohnheitsmässiges Delinquieren stellt lasterhaften Lebenswandel im Sinne von Art. 370 ZGB dar. Sind Grund und Voraussetzungen zu daheriger Bevormundung gegeben, so wird diese durch bereits bestehende strafrechtliche Vorbeugungsmassnahmen - bedingte Entlassung mit Schutzaufsicht, Androhung der Verwahrung - nicht überflüssig gemacht. Entmündigung; Bezirksrat; Bevormundung; Schutz; Vormundschaft; Urteil; Massnahme; Interdizend; Lebenswandel; Verwahrung; Interdizenden; Delinquieren; Schutzaufsicht; öglich; Diebstahls; Freiheitsstrafe; ährige; Massnahmen; Sinne; Voraussetzungen; Entlassung; Androhung; überflüssig; Freiheitsstrafen; Gefängnis; Obergericht; Vormundschaftsbehörde; Anstalt; Kinder; önnte
80 IV 170Art. 186 StGB. Ist der Vormund des Wohnungsinhabers "Berechtigter"?
Berechtigten; Faehndrich; önlichen; Urteil; Willen; ässig; Aufforderung; Verbot; Recht; Zustimmung; Freiheit; ötigenfalls; Anstalt; Vormundschaftsbehörde; Urteilskopf; Kassationshofes; Rätz; Regeste; Wohnungsinhabers; Berechtigter; Erwägungen; Hausfriedensbruches; Streitig; Marie; Hermann; Betreten; Hauses; Hausrecht; Bestandteil; Freiheiten