SCC Art. 404 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 404 SCC from 2022

Art. 404 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 404 C. Remuneration and expenses

1 The deputy is entitled to appropriate remuneration and to the reimbursement of necessary expenses from the assets of the client. In the case of professional deputies, the remuneration is paid and expenses reimbursed by the employer.

2 The adult protection authority determines the level of remuneration. It takes account in particular of the extent and the complexity of the tasks assigned to the deputy.

3 The cantons shall issue implementing provisions and rules on remuneration and reimbursing expenses if they cannot be paid out of the assets of the client.


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Art. 404 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230083MandatsentschädigungBeistand; Entschädigung; Entscheid; Beistands; Bezirksrat; Mandats; Beistandschaft; Winterthur; Beschwerdeführers; Aufwand; Recht; Arbeit; Schwierigkeit; Aufgaben; Verfahren; Verhältnisse; Bereich; Kontakt; Beschwerdeverfahren; Erwachsenenschutzbehörde; Begleitbeistand; Höhe; Entscheidgebühr; Vorinstanz; Sozialamt; Verantwortung
ZHPQ220029Entschädigung VorsorgebeauftragterEntschädigung; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beschwerde; Person; Beistand; Aufgaben; Auftrag; Vorsorgebeauftragte; Verfahren; Abrechnung; Aufträge; Beistands; Erwachsenenschutzbehörde; BR-act; Vorsorgeauftrags; Beistandschaft; Fachkenntnisse; Beauftragte; Vorsorgebeauftragten; Bezirksrat; Regelung; Beschwerdeinstanz; ährige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.366-Beistand; Beistands; Liegenschaft; Aufwendungen; Mandatsträger; Verkauf; Apos; Entschädigung; Beistandschaft; Mandatsträgerentschädigung; Region; Solothurn; Entscheid; Stunden; Erwachsenenschutzbehörde; Beschwerde; Verwaltung; Spesen; Errichtung; Räumung; Bruder; Aufgabe; Verwaltungsgericht; Zusammenhang; Aufwand; Fahrt; Vorinstanz; Fahrten
SOVWBES.2021.60-Verfahren; Entscheid; Verfahrens; Beistand; Verwaltungsgericht; Solothurn; Gebühr; Region; Kindes; Mandatsträgerentschädigung; Beschwerde; Gebühren; Entschädigung; Richtlinien; Erwachsenenschutzbehörde; Vermögensverwaltung; Beistandschaft; Schlussbericht; Schlussrechnung; Apos; Dispositivziffer; Person; Massnahme; Rechnung; Ziffer; Verfahrenskosten; Massnahmen; Mandatsperson; Beschwerdeschrift; ürftig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). ändig; Beistand; Beistands; Arbeit; Erwachsenenschutz; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; MAUCHLE; Aufgabe; Hinweisen; Aufgaben; Behörde; Vormunds; Bundesgericht; Qualifikation; Beistände; Fachbeistand; Entschädigung; Fachbeiständin; Bezirk; Beiständin; Abhängigkeit
143 III 183 (5A_327/2016)Art. 449a i.V.m. Art. 404 Abs. 3 ZGB; Anordnung einer Vertretung; Anspruch der Beistandsperson auf Entschädigung und Spesenersatz. Die Kosten der Vertretung im Erwachsenenschutzverfahren sind nach den für die Beistandschaft geltenden Bestimmungen zu regeln. In erster Linie ist die betroffene Person kostenpflichtig. Sie kann die Kosten nach Massgabe des kantonalen Rechts als Parteikosten geltend machen (E. 4). Vertretung; Erwachsenenschutz; Person; Beistand; Urteil; Schweizerische; Obergericht; Bundesgericht; Verfahren; Kommentar; Botschaft; Recht; Entschädigung; Kindes; Zivilgesetzbuch; Beistandschaft; Schweizerischen; Regel; Zivilprozessordnung; Erwachsenenschutzverfahren; Entscheid; Gerichtskosten; Vertreter; Regelung; Spesen; Freiheitsentziehung; Anspruch; Bestimmungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, ReusserBasler Zivilgesetzbuch I2018
Reusser, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018