Art. 403 B. Verhinderung und Interessenkollision
1 Ist der Beistand oder die Beiständin am Handeln verhindert oder widersprechen die Interessen des Beistands oder der Beiständin in einer Angelegenheit denjenigen der betroffenen Person, so ernennt die Erwachsenenschutzbehörde einen Ersatzbeistand oder eine Ersatzbeiständin oder regelt diese Angelegenheit selber.
2 Bei Interessenkollision entfallen von Gesetzes wegen die Befugnisse des Beistands oder der Beiständin in der entsprechenden Angelegenheit.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ210027 | Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB | Beschwer; Beschwerde; Beiständin; Beschwerdef; Deführerin; Beschwerdeführerin; Ftung; Stiftung; Interesse; Bezirk; Igung; Person; Bezirksrat; Beistand; Urteil; Aufgabe; Recht; Interessen; Handlung; Aufgaben; Anweisungen; Kammer; Demenz; Angesicht; Vermögens; Vollmac; Verbeiständeten; Wirke; Erwäg; Demenzerkrankung |
ZH | PQ190068 | Beistandschaft | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Entscheid; Interesse; Vorinstanz; Beistand; Interessen; Möge; Beschluss; Bezirk; Horgen; Bezirks; Kindes; Mutter; Ersatzbeistand; Bezirksrat; Verfahren; Interessenkollision; Beistands; Kinder; Abstrakte; Beistandschaft; Bruder; Urteil; Rechnung; Rigen; Erwachsenenschutzbehörde; Verstorben |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.212 | Prozessvollmacht | |
BS | VD.2015.114 (AG.2015.733) | Dahinstellung des Verfahrens auf Erweiterung der Aufgabenbereiche der Beistandsperson sowie auf Prüfung von weiteren Massnahmen des Erwachsenenschutzes |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 II 392 | Vollstreckung des Besuchsrechtes (Art. 273 ZGB). 1. Die Vollstreckung eines Besuchs- und Ferienrechts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. 2. Der Besuchsberechtigte hat konkret die Übergabe der Kinder gemäss den im Urteil festgelegten Modalitäten zu verlangen. 3. Sobald eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils in bezug auf das Besuchsrecht eingereicht worden ist, ist es nicht willkürlich, dessen Vollstreckung zu verweigern. | Vollstreckung; Besuchs; Willkürlich; Urteil; Beschwerde; Kinder; Ferienrecht; Kantonale; Werner; Abänderung; Scheidungsurteil; Verfahrensrecht; Katharina; Scheidungsurteils; Besuchsrecht; Willkürlich; Wendet; Beschwerdeführer; Staatsrechtliche; Ferienrechts; Kantonalem; Besuchsberechtigte; Übergabe; Festgelegten; Modalitäten; Klage; Gerichtspräsident; Gesuchsgegnerin; Gerichtlich |