CPP Art. 401 - Appello incidentale

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 401 CPP dal 2023

Art. 401 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 401 Appello incidentale

1 L’appello incidentale è retto per analogia dall’articolo 399 capoversi 3 e 4.

2 L’appello incidentale non è limitato dalla portata dell’appello principale, eccetto che questo si riferisca esclusivamente agli aspetti civili della sentenza.

3 L’appello incidentale decade se l’appello principale è ritirato o si decide di non entrare nel merito.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 401 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220169Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Verteidigung; Verfahren; Aufforderung; Sinne; Gewalt; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Banner; Anklage; Urteil; Asservat-Nr; Fraue; Entschädigung; Verbrechen; Gewalttätigkeit; Frauen; Rechtsanwalt; Berufungsverhandlung; Anklagebehörde; Aktion; Entscheid; Winterthur; Geldstrafe; Verfahren; Verfahrens; Doppel
ZHSB230294Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Landes; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Verfahren; Verfahren; Hinweis; Staatsanwalt; Sinne; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Hinweise; Über
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.50-Berufung; Solothurn; Beschuldigte; Kanton; Verfahren; Vorhalt; Staat; Urteil; Vorladung; Polizei; Apos; Verteidiger; Honorar; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Berufungsverfahren; Verteidigung; Rechtsmittel; Privatkläger; Zahlungsanspruch; Betäubungsmittelgesetz; Entschädigung; Verhältnisse; Körperverletzung; Auslagen; Rechtsbeistand; Obergericht; Berufungskläger
BSSB.2020.14-Berufung; Berufungskläger; Fahrzeug; Berufungsklägers; Gericht; Schaden; Urteil; Recht; Akten; Polizei; Lieferwagen; Beweis; Feststellung; Unfall; Basel; Geldstrafe; Verfahren; Verhalten; Sachverhalt; Vorinstanz; Gericht; Verletzung; Abrieb; Aussage; Vereitelung; Massnahmen; Fahrunfähigkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuld; Recht; Anklage; Verfahren; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Berufungsverfahren; Schuldspruch; Anschlussberufung; Nötigung; Punkt; Verschlechterung; Prozess; Verfahrensgegenstand; Sachen; Person; Verschlechterungsverbot; Anträge; Beschuldigte; Anklageschrift; Entscheid; Vorinstanz; Verbot
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe
BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis, 3. Auflage, Zürich2018
EugsterBasler Kommentar StPO2014