E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 400 StPO vom 2024

Art. 400 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 400 Vorprüfung

1 Geht aus der Berufungserklärung nicht eindeutig hervor, ob das erstinstanzliche Urteil ganz oder nur in Teilen angefochten wird, so fordert die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts die Partei auf, ihre Erklärung zu verdeutlichen, und setzt ihr dafür eine Frist.

2 Die Verfahrensleitung übermittelt den anderen Parteien unverzüglich eine Kopie der Berufungserklärung.

3 Die anderen Parteien können innert 20 Tagen seit Empfang der Berufungserklärung schriftlich:

  • a. Nichteintreten beantragen; der Antrag muss begründet sein;
  • b. Anschlussberufung erklären.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 400 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU230065Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungBeschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Personen; Urteil; Verfahren; Lautsprecher; Recht; -platz; Verordnung; Bezirk; Gericht; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Berufungsbeklagte; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung; Sachverhalt; Kollege; Widerhandlung; -Verordnung; Verteidigung; Lautsprecherdurchsagen; Kollegen
    ZHSU230064Widerhandlung gegen die Covid-19-VerordnungBeschuldigte; Berufung; Statthalteramt; Beschuldigten; Demonstration; Vorinstanz; Urteil; Personen; Verfahren; Lautsprecher; Recht; Verordnung; Bezirk; Gericht; -platz; Sinne; Bundes; Lautsprecherdurchsage; Befehl; Einsprecherin; Entschädigung; Sachverhalt; Berufungsbeklagte; Widerhandlung; -Verordnung; Verteidigung; Lautsprecherdurchsagen; Mitstreiter; Teilnehmer
    Dieser Artikel erzielt 366 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2017.92 (AG.2020.613)gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Fälschung von AusweisenBerufung; Berufungskläger; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Urteil; Gericht; Verfahrens; Akten; Urkunde; Urkunden; Staatsanwaltschaft; Urkundenfälschung; Verfahren; Betrug; Anklage; Anlage; Beweis; Anschluss; Anschlussberufung; Verteidigung; Berufungsbegründung; Berufungsklägers; Berufungserklärung; Betrugs; ührt
    BSSB.2020.19 (AG.2020.274)Gültigkeit der BerufungBerufung; Gericht; Urteil; Berufungskläger; Frist; Berufungserklärung; Urteils; Gerichts; Verfahren; Basel; Gericht; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Verfügung; Entscheid; Verfahrens; Dreiergericht; Sachen; Eröffnung; Eingabe; Zustellung; Berufungsgericht; Verfahrensleitung; Bundesgericht; Schweiz; Christian; Hoenen
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 93 (6B_360/2020)
    Regeste
    Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
    Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht
    147 IV 36 (6B_895/2019)
    Regeste
    Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
    Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2022.17Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Richter; Gericht; Kammer; Ausstand; Eingabe; Gerichtsschreiber; Anschlussberufung; Urteil; Sistierung; Blatter; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; StBOG; Verfahrens; Spruchkörper; Vorsitz; Berufungsverfahren; Vorsitzende; Richtergremium; Andrea; Parteien; Hauptsache; Ausstandsfrage; Beweisanträge
    BB.2022.42Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Privatkläger; Berufung; Recht; Urteil; Bundes; Verfahren; Beschimpfung; Verhalten; Verfahren; Drohung; Beamte; Beweis; Ziffer; Behörden; Gewalt; Kammer; Zeuge; Stirn; Verfahrens; Konfrontation; Baumer/Tavor