130 V 352 | Art. 4 und 28 Abs. 2 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Somatoforme Schmerzstörungen und Invaliditätsbegriff. Eine diagnostizierte anhaltende somatoforme Schmerzstörung allein vermag in der Regel keine lang dauernde, zu einer Invalidität führende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 IVG zu bewirken. Umschreibung der Voraussetzungen, unter welchen ein Abweichen von diesem Grundsatz ausnahmsweise in Betracht fällt (Erw. 2.2.3; Präzisierung der Rechtsprechung).
| Schmerz; Arbeit; Schmerzstörung; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Einschränkung; Arbeitsfähigkeit; Person; Invalidität; Urteile; MEYER-BLASER; Verwaltung; Hinweis; Sinne; Betracht; Vorinstanz; Gutachten; Schmerzen; Befunde; Sicht; Einschätzung; Recht; Hinweisen; Schmerzstörungen; Hinweisen; |
125 V 351 | Art. 4 BV; Art. 108 Abs. 1 lit. b UVG; Art. 40 BZP in Verbindung mit Art. 19 VwVG; Art. 95 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 113 und 132 OG: Beweiswürdigung, Parteigutachten. Ein Parteigutachten besitzt nicht den gleichen Rang wie ein vom Gericht oder von einem Unfallversicherer nach dem vorgegebenen Verfahrensrecht eingeholtes Gutachten. Es verpflichtet indessen den Richter, den von der Rechtsprechung aufgestellten Richtlinien für die Beweiswürdigung folgend, zu prüfen, ob es in rechtserheblichen Fragen die Auffassung und Schlussfolgerungen des vom Gericht oder vom Unfallversicherer förmlich bestellten Gutachters derart zu erschüttern vermag, dass davon abzuweichen ist.
| Gericht; Gutachten; Beweiswürdigung; Unfall; Richter; Schlussfolgerungen; Verfahren; Beurteilung; Bericht; Sozialversicherung; Verbindung; Parteigutachten; Unfallversicherer; Gerichtsgutachten; Beweiswert; Urteil; Rechtsprechung; Richtlinien; Gutachters; Beweismittel; Verwaltungs; Hinweisen; Schweizerische |