Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LCStr:



Art. 40 LCStr dal 2024

Art. 40 Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr) drucken

Art. 40 Uso degli avvisatori

Se è richiesto dalla sicurezza della circolazione, il conducente deve attirare l’attenzione degli altri utenti della strada usando gli avvisatori. L’uso inutile ed eccessivo dei medesimi deve essere evitato. È proibito adoperarli a scopo di richiamo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 40 Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220026Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc.Beschuldigte; Verkehr; Abstand; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehrsregel; Recht; Geschwindigkeit; Verletzung; Verkehrsregeln; Urteil; Geldstrafe; Busse; Vorinstanz; Tagessätze; Berufung; Überholspur; Abstands; Gutachter; Sinne; Sekunden; Video; Licht; Probezeit; Gutachten; Täter; ätzlichen
ZHSB150148Grobe Verkehrsregelverletzung etc. Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Meter; Abstand; Über; Privatklägers; Verkehrs; Aussage; Zeugin; Licht; Winterthur; Lebenspartner; Distanz; Aussagen; Sinne; Überholspur; Lebenspartnerin; Person; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Autobahn; Lichthupe; Beruf; Berufung; Busse
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