Art. 40 LCStr dal 2024
Art. 40 Uso degli avvisatori
Se è richiesto dalla sicurezza della circolazione, il conducente deve attirare l’attenzione degli altri utenti della strada usando gli avvisatori. L’uso inutile ed eccessivo dei medesimi deve essere evitato. È proibito adoperarli a scopo di richiamo.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 40 Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220026 | Vorsätzliche grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. | Beschuldigte; Verkehr; Abstand; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehrsregel; Recht; Geschwindigkeit; Verletzung; Verkehrsregeln; Urteil; Geldstrafe; Busse; Vorinstanz; Tagessätze; Berufung; Überholspur; Abstands; Gutachter; Sinne; Sekunden; Video; Licht; Probezeit; Gutachten; Täter; ätzlichen |
ZH | SB150148 | Grobe Verkehrsregelverletzung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Meter; Abstand; Über; Privatklägers; Verkehrs; Aussage; Zeugin; Licht; Winterthur; Lebenspartner; Distanz; Aussagen; Sinne; Überholspur; Lebenspartnerin; Person; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Autobahn; Lichthupe; Beruf; Berufung; Busse |
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