Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 40 BGG vom 2025

Art. 40 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 40 Parteivertreter und -vertreterinnen

1 In Zivil- und Strafsachen können Parteien vor Bundesgericht nur von Anwälten und Anwältinnen vertreten werden, die nach dem Anwaltsgesetz vom 23. Juni 2000 (1) oder nach einem Staatsvertrag berechtigt sind, Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden zu vertreten.

2 Die Parteivertreter und -vertreterinnen haben sich durch eine Vollmacht auszuweisen.

(1) SR 935.61

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 40 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ200053Erwachsenenschutzmassnahme / Errichtung BeistandschaftBeiständin; Wohnen; Bezirksrat; Beistandschaft; KESB-act; Familie; Sozial; Winterthur; Begleitete; Akten; Tochter; Hilfe; Recht; Arbeit; Massnahme; BR-act; Person; Verfahren; Betreute; Obergericht; Begründung; Behörde; Entscheid; Vollmacht
VD2024/11LPA-VD; Jean-Michel; élai; édéral; édure; ésente; Autorité; Office; ’assistance; ’au; Assurance-invalidité; écision; énéfice; Ordonnance; ’irrecevabilité; étant; ésentation; évrier; éception; ’à; éponse; éclaré

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.1 (AG.2019.341)fristlose KündigungBerufung; Berufungs; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagten; Recht; Zivilgericht; Verfahren; Vertretung; Zeuge; Parteien; Vertreter; Arbeitsverhältnis; Entscheid; Zivilgerichts; Beweis; Gericht; Streitwert; Berufungsverfahren; Zeugen; Geschäftsführer; Appellationsgericht; Arbeitsgericht; Stellung; Vertreterinnen; Basel; Rechtsmittel; önne
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 544 (1B_350/2020)
Regeste
Art. 78 ff., 84 und 93 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 80e Abs. 2 lit. b IRSG ; zulässiges Rechtsmittel ans Bundesgericht in Streitfällen über die Parteistellung und Akteneinsicht in einem Strafverfahren bei parallelem Rechtshilfeverfahren. Sind im kantonalen Strafverfahren bei parallelem Rechtshilfeverfahren die Parteistellung sowie die Akteneinsicht möglicher Geschädigter (der um Rechtshilfe ersuchende Staat selbst oder Private mit Verbindung zu diesem) strittig, steht an das Bundesgericht die Beschwerde in Strafsachen und nicht die besondere Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten in Rechtshilfestreitigkeiten offen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1).
Recht; Rechtshilfe; Verfahren; Akten; Akteneinsicht; Bundesgericht; Rechtshilfeverfahren; Staat; Sachen; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Geschädigte; Urteil; Parteistellung; Entscheid; Russland; Schweiz; Bundesgerichts; Kantons; Rechtshilfegesuch; Beschwerde; Verfahren; Geschädigten; Rechtsprechung; öffentlich-rechtlichen; Untersuchung; Angelegenheiten
147 III 337 (4A_490/2020)
Regeste
 a Art. 51 PatG , Art. 69 Abs. 1 EPÜ 2000 ; Auslegung von Patentansprüchen. Bei der Auslegung von Patentansprüchen handelt es sich um eine Rechtsfrage, die vom Bundesgericht im Beschwerdeverfahren frei überprüft werden kann (E. 6.1 und 6.2).
Patent; Merkmal; Recht; Auslegung; Bundesgericht; Patentansprüche; Merkmalen; Fachmann; Zwischenverallgemeinerung; Verfahren; Vorinstanz; Hinweis; Patentansprüchen; Beschwerdeverfahren; Regel; Kombination; Aufwand; Beschreibung; Patentanspruch; Begriffe; Fachrichter; Fassung; Anmeldung; Beschwerdekammer; Figur; Abstand

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-363/2016EnteignungParteien; Parteientschädigung; Quot;; Urteil; Vorinstanz; Beschwerde; Recht; Bundes; Entschädigung; Verfahren; Entscheid; Antrag; Dispositiv; Verfahrens; Vertreter; Vertretung; Begehren; Gericht; Bundesgericht; Verhandlung; Beschwerdeführers; Präsidentin; ESchK; Zusammenhang; Urteils; äglich
E-2898/2014Asylgesuch aus dem Ausland und EinreisebewilligungBeschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Recht; Vorinstanz; Rechtsvertreterin; Asylgesuch; Vollmacht; Verfahren; Vertretung; Akten; Verfahrens; Ausland; Verfügung; Asylgesuche; Gesuch; Fragen; Schweiz; Bevollmächtigung; Vertretungsverhältnis; BFM-Akten; Vater; Person; Einreichung; Willensäusserung; Bundesverwaltungsgericht; Richter; Parteien

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.203, RR.2021.204, RR.2021.205, RP.2021.59, RP.2021.60, RP.2021.61Bundes; Urteil; Kammer; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Bundesgerichts; Verbrechen; Anklage; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Person; Verlängerung; Anklageschrift; Entscheide; Verfahren; Zwangsmassnahmen; Bundesstrafgericht; Menschlichkeit; Vorinstanz; Urteils; Anwalts; Verfahren; Fluchtgefahr; Verhältnis