ZG Art. 4 - Grundstücke, Bauten und Anlagen an der Zollgrenze

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 4 ZG vom 2023

Art. 4 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 4 Grundstücke, Bauten und Anlagen an der Zollgrenze

1 Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in der Nähe der Zollgrenze müssen dafür sorgen, dass Einrichtungen oder Bepflanzungen auf ihren Grundstücken die Überwachung der Grenze nicht behindern.

2 Wer Bauten und Anlagen in unmittelbarer Nähe der Zollgrenze oder des Ufers von Grenzgewässern errichtet oder verändert, braucht eine Bewilligung des BAZG.


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Art. 4 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230011ForderungUnfall; Vorinstanz; Recht; Berufung; Genugtuung; Beklagten; Arbeit; Beeinträchtigung; Entscheid; Behauptung; Genugtuungsanspruch; Umstände; Beeinträchtigungen; Garage; Klage; Garagenbetrieb; Kläger; Schmerz; Urteil; Klägers; Replik; Behauptungen; Gericht; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Arbeitsfähigkeit
ZHNP230036Anfechtung Zirkularbeschluss vom 06./07./09./16. Mai 2022Vorinstanz; Berufung; Pergola; Streitwert; Wiederherstellung; Stockwerkeigentümer; Garten; Sitzplatz; Klägern; Beschluss; Rückbau; Recht; Verfahren; Beklagten; Beschlusses; Rückbaukosten; Interesse; Wiederherstellungskosten; Verfügung; Klage; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Entscheid; Gericht; Einzelgericht; Gartens; Offerte; Aufrechterhaltung; Sitzplatzes; ändliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.67-Vorinstanz; Verfahren; Recht; Klägerin; Klägerinnen; Gericht; Entscheid; Verfahrens; Abänderung; Beschwerdegegnerin; Ermessen; Gerichtskosten; Beschwerdegegnerinnen; Rechtspflege; Apos; Verhältnis; Urteil; Anträge; Beschwerdeführers; Verhältnisse; Klage; Parteien; Obergericht; Tochter
SOZKBES.2024.117-Recht; Unterhalt; Unterhalts; Schweiz; Eltern; Tochter; Einkommen; Rechtspflege; Ausbildung; Urteil; Bundesgericht; Gesuch; Apos; Klage; Volljährigenunterhalt; Gewährung; Beschwerdeführers; Schweizer; Gericht; Kindes; Verfahren; Umstände; Zivilkammer; Amtsgerichtspräsident; Bucheggberg-Wasseramt; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 285 (4A_576/2017)Art. 140b PatG; Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei Wirkstoffen zusammengesetzt ist (Änderung der Rechtsprechung; E. 2). Auswirkung der Rechtsprechungsänderung auf ein bereits formell rechtskräftig erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat (E. 3). Recht; Schutz; Schutzzertifikat; Patent; Rechtsprechung; Erzeugnis; Praxis; Erteilung; Wirkstoff; Arzneimittel; Grundpatent; Wirkstoffe; Zertifikat; Auslegung; Interesse; Voraussetzung; Sinne; Schutzzertifikate; Regel; Urteil; Patents; Zeitpunkt; SCHÄRLI; Grundpatents
143 III 3 (5A_113/2016)Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). Person; Personen; Rufname; Personenstand; Personenstandsregister; Rufnamen; Rufnamens; Vorname; Vornamen; Eintrag; Zivilstand; Eintragung; Urteil; Bezeichnung; Verwaltungsgericht; Register; Aufsichtsbehörde; Recht; Namen; Ausweise; Verfügung; Fehler; Vorinstanz; Erfassung; Verfahren; Kennzeichnung; Gebrauch

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, Wolf, VischerBasler Kommentar. ZivilgesetzbuchII2019
Geiser, Wolf, VischerBasler Kommentar. ZivilgesetzbuchII2019