CCP Art. 4 - Indépendance

Einleitung zur Rechtsnorm CCP:



Art. 4 CCP de 2024

Art. 4 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 4 Indépendance

1 Les autorités pénales sont indépendantes dans l’application du droit et ne sont soumises qu’aux règles du droit.

2 La compétence de donner des instructions (art. 14) prévue par la loi l’égard des autorités de poursuite pénale est réservée.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 4 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220600Mehrfache Sachbeschädigung etc.Verfahren; Beschuldigte; Einzel; Urteil; Beschuldigten; Verfahrens; Verfahren; Vorinstanz; Kollegialgericht; Einzelgericht; Rückweisung; Gericht; Berufung; Urteile; Beratung; Urteils; Anklage; Einzelgerichts; Einzelrichter; Sinne; Staatsanwaltschaft; Person; Verteidiger
ZHSB220604RaufhandelVerfahren; Beschuldigte; Einzel; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Verfahrens; Vorinstanz; Kollegialgericht; Einzelgericht; Rückweisung; Berufung; Gericht; Urteile; Beratung; Urteils; Anklage; Einzelgerichts; Einzelrichter; Person; Sinne; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; ätte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2019.51 (AG.2019.562)Verfahrenshandlungen (BGer 1B_457/2019 vom 26. November 2019)Beschwerde; Verfahren; Recht; Verfahrens; Beschwerdeführers; Verhalten; Dienst; Medizinische; Medizinischen; Staat; Basel; Untersuchungsbeamte; Verfahrenshandlung; Gefängnis; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrenshandlungen; Entbindungserklärung; Verfahren; Behörde; Verteidiger; Basel-Stadt; Hepatitis; Konfrontationseinvernahme; Blutentnahme; Druck; Rechtspflege
BSSB.2017.107 (AG.2018.740)falsches ZeugnisBerufung; Berufungsklägerin; Verfahren; Gericht; Gericht; Urteil; Recht; Polizei; Strasse; Verfahren; Parkplatz; Akten; Fotografie; Liegenschaft; Person; Entscheid; Fahrzeug; Aussage; Zeuge; Gerichts; Staatsanwaltschaft; Basel; Zeugnis; Wohnung; Sachbeschädigung; Befehl; Tatzeit; Sonnerie
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 I 153Art. 4 aBV (Art. 31 Abs. 2 BV); Art. 6 Ziff. 3 EMRK und Art. 107A StPO/GE; Rechte einer verhafteten Person. Während des Polizeigewahrsams richtet sich der Anspruch einer verhafteten Person, Mitteilungen ihres Anwalts zu erhalten und frei mit diesem verkehren zu können, nach Art. 31 Abs. 2 BV und Art. 6 Ziff. 3 EMRK, in Verbindung mit Art. 8 EMRK (E. 2). Art. 107A Abs. 3 lit. g StPO/GE über den Verkehr einer verhafteten Person mit ihrem Anwalt wurde im vorliegenden Fall nicht verletzt (E. 3). Die willkürfreie Anwendung dieser Bestimmung führte hier auch zu keiner Verletzung von Art. 4 aBV oder von Art. 6 Ziff. 3 EMRK (E. 4). été; être; Officier; Garbade; êté; édé; éral; êtée; éfense; Entre; édéral; Amener; éenne; Entretenir; ément; Homme; édure; Conseil; élai; Accusé; édiatement; Instruction; énale; Enquête; éfenseur; écité; évrier; élécopié; Champ-Dollon; étention
123 I 31Art. 4 BV, persönliche Freiheit, Art. 5 Ziff. 4 EMRK. Haftprüfung. Begründungspflicht, Fluchtgefahr, Sperrfrist. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nicht verletzt, wenn die Haftrichterin auf die Haftgründe genügend darlegende Stellungnahme der Untersuchungsbehörde verweist, statt ihren Entscheid mit einer eigenen Begründung zu versehen (E. 2). Fluchtgefahr besteht auch dann, wenn sich der Angeschuldigte in ein Land begeben will, das die Auslieferung an die Schweiz bewilligen oder selbst ein Strafverfahren durchführen würde (E. 3). Recht auf Haftüberprüfung zumindest "in vernünftigen" Abständen: Welche Abstände als "vernünftig" anzusehen sind, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles und den Besonderheiten der anwendbaren Prozessvorschriften; eine Sperrfrist von einem Monat verstösst grundsätzlich nicht gegen Art. 5 Ziff. 4 EMRK, wohl aber hier eine solche von zwei Monaten, die lediglich mit der Stellung von drei Haftentlassungsgesuchen innerhalb eines Monats begründet wird (E. 4). Untersuchung; Recht; Untersuchungshaft; Sperrfrist; Haftrichter; Flucht; Urteil; Gesuch; Bundesgericht; Behörde; Begründung; Behörden; Kollusion; Freiheit; Fluchtgefahr; Angeschuldigte; Haftentlassung; Entscheid; Abstände; Verfügung; Kollusionsgefahr; Hinweis; Deutschland; Haftrichterin; Haftentlassungsgesuch; Verfolgung; Person; ätzlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2023.29Beschwerdekammer; Staatsanwalt; Kanton; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gerichtsstand; Baden; Verfahren; Zuständigkeit; Behörde; Gallen; Bundesstrafgerichts; Behörden; Staatsanwältin; Geschäfts; Kantons; Verfahrens; Beilage; Tribunal; Beschluss; Parteien; Untersuchungsamt; Verfügung; Eingabe; Geschäftsnummer; Person; Behandlung
BV.2024.19, BV.2024.20Kanton; Gesuch; Gesuchs; Kantons; Luzern; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstand; Verfahrensakten; Frist; Beschwerdekammer; Gesuchsgegner; Bundesstrafgerichts; Oberstaatsanwalt; Oberstaatsanwaltschaft; Apos;; Darlehen; Gesuchsteller; Behörde; Stellungnahme; Beschuldigte; Meinungsaustausch; Beschuldigten; Gesuchsgegners; Beschluss; Parteien; Betrag; Uhren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Riklin Kommentar StPO2014