BZG Art. 4 - Zusammenarbeit

Einleitung zur Rechtsnorm BZG:



Das schweizerische Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz legt die Vorsorge und den Schutz der Bevölkerung in Notfällen und Katastrophen fest, indem es die Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden regelt. Es regelt auch die Organisation und den Einsatz von Zivilschutzorganisationen sowie die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Stellen und Organisationen. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Alarmierung, Evakuierung, Unterbringung und Versorgung der Bevölkerung in Krisensituationen und regelt die finanzielle Unterstützung, Entschädigung und Haftung im Zusammenhang mit dem Bevölkerungs- und Zivilschutz.

Art. 4 BZG vom 2025

Art. 4 Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) drucken

Art. 4 Zusammenarbeit

Der Bund, die Kantone und die weiteren Stellen und Organisationen arbeiten zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusammen, insbesondere in den Bereichen:

  • a. konzeptionelle Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes;
  • b. Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefährdungen (ABC-Schutz);
  • c. Alarmierungs- und Kommunikationssysteme für den Bevölkerungsschutz;
  • d. Information von Behörden und Bevölkerung;
  • e. Ausbildung, Forschung und internationale Zusammenarbeit.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    131 II 545Schonung von Natur- und Heimatschutzobjekten bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen (Art. 3 NHG). Die Erteilung einer Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist, auch innerhalb der Bauzone, eine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 2 NHG, weshalb die zuständigen Behörden zur Schonung der in Art. 3 Abs. 1 NHG genannten Schutzobjekte verpflichtet sind (E. 2). Schutz; Gemeinde; Bundesaufgabe; Bronschhofen; Baudepartement; Verwaltungsgericht; Schonung; Mobilfunkanlage; Bauzone; Rekurs; Entscheid; Ortsbild; Kantone; Bewilligung; Urteil; Kantons; Gallen; Natur; Mobilfunkanlagen; Baubewilligung; Schutzobjekte; Landgasthof; Rossrüti; Erwägungen; Sinne; Interesse; Konzessionen; Vorliegen; Gemeinden; Zivilschutz