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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 392 StPO vom 2024

Art. 392 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 392 Ausdehnung gutheissender Rechtsmittelentscheide

1 Haben nur einzelne der im gleichen Verfahren beschuldigten oder verurteilten Personen ein Rechtsmittel ergriffen und wird dieses gutgeheissen, so wird der angefochtene Entscheid auch zugunsten jener aufgehoben oder abgeändert, die das Rechtsmittel nicht ergriffen haben, wenn:

  • a. die Rechtsmittelinstanz den Sachverhalt anders beurteilt; und
  • b. ihre Erwägungen auch für die anderen Beteiligten zutreffen.
  • 2 Die Rechtsmittelinstanz hört vor ihrem Entscheid wenn nötig die beschuldigten oder verurteilten Personen, die kein Rechtsmittel ergriffen haben, die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerschaft an.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 392 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210449Raub etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Asservat-Nr; Verteidigung; Vorinstanz; Beruf; Berufung; Urteil; Recht; Staatsanwaltschaft; Sinne; Probezeit; Landes; DNA-Spur-Wattetupfer; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Vollzug; Landesverweisung; Täter; Gericht; Abteilung; DNA-Spur-Screensafe; Untersuchung; Privatklägers; Tagessätze; Schweiz
    ZHSB200386Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Gespräch; Bundesgericht; Berufung; Über; Verteidigung; Urteil; Anklage; Recht; Drogen; Gespräche; Mitbeschuldigte; Kokain; Verfahren; BetmG; Überwachung; Mitbeschuldigten; Akten; Verfahren; Gramm; Sinne; Untersuchung; Vorinstanz
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GLOG.2021.00094Auf eine gegen den Beschluss des Obergerichts erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 31. Juli 2023 (7B_82/2022) nicht ein.Gemeinde; Gemeindeschreiber; Vorakten; Staats; Beschuldigte; Fahrzeuge; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Räumung; Beschwerde; Recht; Kanton; Glarus; Amtsmissbrauch; Anklage; Beschuldigten; Verfügung; Gemeindeschreibers; Verdacht; Kantons; Liegenschaft; Verwaltungsgericht; Entfernung; Urteil; Beschwerdeführers; Fahrzeugen; Liegenschaften; Staatshaftung
    BSSB.2018.19 (AG.2020.389)mehrfacher, teilweise versuchter, Betrug und mehrfacher Diebstahl (BGer 6B_998/2020 vom 5. Januar 2021)Berufung; Berufungskläger; Akten; Privatklägerin; Anklage; Täter; Aussage; Gericht; Geschädigte; Aussagen; Brief; Hauptverhandlung; Polizei; Recht; Türgriff; Urteil; Garten; Schaden; Berufungsklägers; Betrug; Verfahren; Freiheit
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    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Rey, Schmid, Schweizer, JositschPraxis Schweizerische Strafprozessordnung2016
    Viktor Lieber, Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014