Codice di procedura penale (CPP)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPP:



Art. 39 CPP dal 2024

Art. 39 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 39 Sezione 3: Procedura Esame della competenza e intesa

1 Le autorit penali esaminano d’ufficio la loro competenza e, se necessario, rimettono il caso all’autorit competente.

2 Se più autorit penali risultano competenti per territorio, i pubblici ministeri interessati si comunicano senza indugio gli elementi essenziali del caso e si adoperano per raggiungere un’intesa il più rapidamente possibile.


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Art. 39 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210385NichtanhandnahmeRicht; Schweiz; Anzeige; Nötigung; Erpressung; Dossier; Androhung; Täter; Zuständigkeit; Beschuldigte; Recht; Staatsanwaltschaft; Erfolg; Schweizer; Anzeige; Handlung; Anzeigeerstatter; Forderung; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Verfahren; Untersuchung; Behörden; Verfolgung; Interessen
ZHUH160334ZeugnisverweigerungsrechtRecht; Zeugnisverweigerungsrecht; Verfügung; Rechtsmittel; Kammer; Verfahren; Kantons; Gericht; Zeuge; Staatsanwalt; Rechtsvertreter; Beschwerdeführers; Verfahren; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Untersuchungsrichter; Einvernahme; Entscheid; Zeugnisverweigerungsrechts; Rechtshilfeverfahren; Rechtsmittelbelehrung; Untersuchungsrichteramt; Sinne; Beschuldigten; Rechtshilfemassnahme; Akten; Behörde
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.15 (AG.2021.241)Gesuch um Erlass der VerfahrenskostenGesuch; Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Gesuchs; Gesuchsteller; Geldstrafe; Busse; Raten; Erlass; Appellationsgericht; Basel; Ratenzahlung; Gericht; Basel-Stadt; Einzelgericht; Urteil; Appellationsgerichts; Entscheid; Justiz; Sicherheitsdepartement; Betrag; Schweiz; Nichtbezahlung; Situation; Schweizerischen; Zuständig; öglich
BSBES.2019.51 (AG.2019.562)Verfahrenshandlungen (BGer 1B_457/2019 vom 26. November 2019)Beschwerde; Verfahren; Recht; Verfahrens; Beschwerdeführers; Verhalten; Dienst; Medizinische; Medizinischen; Staat; Basel; Untersuchungsbeamte; Verfahrenshandlung; Gefängnis; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrenshandlungen; Entbindungserklärung; Verfahren; Behörde; Verteidiger; Basel-Stadt; Hepatitis; Konfrontationseinvernahme; Blutentnahme; Druck; Rechtspflege
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 89 (6B_1397/2019)
Regeste
Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4).
Massnahme; Urteil; Anordnung; Verschlechterungsverbot; Berufung; Kantons; Therapie; Lebenspartner; Raubes; Hinweisen; Opfer; Geschäftsinhaberin; Freiheitsstrafe; Umwandlung; Sachen; Klebeband; Kabelbinder; Kantonsgericht; Luzern; Anschlussberufung; Sachverhalt; Ehefrau; Wohnung; Kriminalgericht; Freiheitsberaubung; Punkt; Gutachten
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.79, RP.2024.21Kanton; Verfahren; Gesuch; Kantons; Mittäter; Gesuchsgegner; Verfahrens; Gerichtsstand; Behörde; Taten; Verfolgung; Behörden; Behörden; Beurteilung; Beschwerdekammer; Waadt; Zuständigkeit; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Oberstaatsanwaltschaft; Übernahme; Täterschaft; Verfahren; Grundsatz; Gerichtsstands; Delikt
BG.2024.35Kanton; Gerichtsstand; Verfahren; Freiburg; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gesuch; Behörde; Behörden; Beschwerdekammer; Verfahrens; Generalstaatsanwalt; Täter; Verfahren; Körperverletzung; Berner; Bundesstrafgericht; Beurteilung; Anzeige; Schläge; Pfefferspray; Untersuchung; Angriff; Vorwürfe; Mittäter; Recht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Keller, Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014