CartA Art. 39 - Principle

Einleitung zur Rechtsnorm CartA:



Art. 39 CartA from 2023

Art. 39 Cartel Act (CartA) drucken

Art. 39 Procedure and Rights of Appeal Principle

The Administrative Procedure Act of 20 December 1968 (1) applies to all procedures under this Act unless this Act stipulates otherwise.

(1) SR 172.021

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 194 (2C_63/2016)Art. 5 Abs. 1-4, Art. 39, Art. 49a KG; Art. 33 Abs. 1 VwVG; Art. 7 EMRK; Art. 2-6 SVKG; Art. 11 Abs. 3 lit. a und b VKU; grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung von Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG; Abreden, die in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG aufgeführt sind und nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässig sind, unterliegen der Sanktionierung nach Art. 49a KG (Bestätigung von BGE 143 II 297); Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Zulässigkeit einer den Wettbewerb erheblich beeinträchtigenden Abrede: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 4.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4 und 4.5). Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG und Subsumtion: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 5.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.4). Rechtsfolge von Art. 49a Abs. 1 KG (Sanktionierung): Kriterien für die Sanktionsbemessung und für die Ermittlung des Basisbetrags (E. 6.2). Prüfung der Kriterien für die Ermittlung des Basisbetrags im konkreten Fall (relevanter Markt: E. 6.3; Schwere und Art des Verstosses: E. 6.4). Abrede; Wettbewerb; Wettbewerbs; Abreden; Sanktion; Markt; Schweiz; Vorinstanz; Schwere; Verstoss; Auswirkung; Fahrzeuge; Auswirkungen; Märkte; Verstosses; Basisbetrag; Sanktionierung; Export; Auffassung; Beeinträchtigung; Erheblichkeit; Recht; Händler; Unternehmen
139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Vorinstanz; Verfahren; Parteistellung; Recht; Untersuchung; Interesse; Urteil; Verwaltungsverfahren; Klausel; Untersuchungsverfahren; Beziehung; Wettbewerbsbeschränkung; Hallenstadion; Ticketcorner; Verfügung; Bundesgericht; Markt; Starticket; Kartellgesetzgebung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3332/2012KartelleQuot;; Vorinstanz; Markt; Wettbewerb; Schweiz; Wettbewerbs; Bundes; Preis; Verfügung; Sanktion; Abrede; Kartell; Untersuchung; Bundesverwaltungsgericht; Händler; Recht; Recht; Marktanteil; Export; Beweis; Auswirkung; Fahrzeug; Urteil; Verfahren; Exportverbot; ärkt
B-8404/2010KartellePreis; Preise; Preiserhöhung; Vorinstanz; Wettbewerb; Siegenia; Preiserhöhungen; Markt; Wettbewerbs; Verfügung; Verhalten; Unternehmen; Untersuchung; Fenster; Schweiz; Hersteller; Beweis; Untersuchungsadressaten; Kunden; Recht; Winkhaus; Selbstanzeige; Produkte; Sinne; Händler

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BertschiBasler Kommentar Bankengesetz2013