Kartellgesetz (KG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm KG:



Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Art. 39 KG vom 2023

Art. 39 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 39 Verfahren und Rechtsschutz Grundsatz

Auf die Verfahren sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (1) anwendbar, soweit dieses Gesetz nicht davon abweicht.

(1) SR 172.021

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 194 (2C_63/2016)Art. 5 Abs. 1-4, Art. 39, Art. 49a KG; Art. 33 Abs. 1 VwVG; Art. 7 EMRK; Art. 2-6 SVKG; Art. 11 Abs. 3 lit. a und b VKU; grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung von Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG; Abreden, die in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG aufgeführt sind und nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässig sind, unterliegen der Sanktionierung nach Art. 49a KG (Bestätigung von BGE 143 II 297); Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Zulässigkeit einer den Wettbewerb erheblich beeinträchtigenden Abrede: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 4.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4 und 4.5). Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG und Subsumtion: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 5.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.4). Rechtsfolge von Art. 49a Abs. 1 KG (Sanktionierung): Kriterien für die Sanktionsbemessung und für die Ermittlung des Basisbetrags (E. 6.2). Prüfung der Kriterien für die Ermittlung des Basisbetrags im konkreten Fall (relevanter Markt: E. 6.3; Schwere und Art des Verstosses: E. 6.4). Abrede; Wettbewerb; Wettbewerbs; Abreden; Sanktion; Markt; Schweiz; Vorinstanz; Schwere; Verstoss; Auswirkung; Fahrzeuge; Auswirkungen; Märkte; Verstosses; Basisbetrag; Sanktionierung; Export; Auffassung; Beeinträchtigung; Erheblichkeit; Recht; Händler; Unternehmen
139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Vorinstanz; Verfahren; Parteistellung; Recht; Untersuchung; Interesse; Urteil; Verwaltungsverfahren; Klausel; Untersuchungsverfahren; Beziehung; Wettbewerbsbeschränkung; Hallenstadion; Ticketcorner; Verfügung; Bundesgericht; Markt; Starticket; Kartellgesetzgebung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-3332/2012KartelleQuot;; Vorinstanz; Markt; Wettbewerb; Schweiz; Wettbewerbs; Bundes; Preis; Verfügung; Sanktion; Abrede; Kartell; Untersuchung; Bundesverwaltungsgericht; Händler; Recht; Recht; Marktanteil; Export; Beweis; Auswirkung; Fahrzeug; Urteil; Verfahren; Exportverbot; ärkt
B-8404/2010KartellePreis; Preise; Preiserhöhung; Vorinstanz; Wettbewerb; Siegenia; Preiserhöhungen; Markt; Wettbewerbs; Verfügung; Verhalten; Unternehmen; Untersuchung; Fenster; Schweiz; Hersteller; Beweis; Untersuchungsadressaten; Kunden; Recht; Winkhaus; Selbstanzeige; Produkte; Sinne; Händler

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BertschiBasler Kommentar Bankengesetz2013