Zollgesetz (ZG) Art. 38

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 38 ZG vom 2023

Art. 38 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 38 Veranlagungsverfügung

1 Die Zollstelle setzt die Zollabgaben fest, stellt die Veranlagungsverfügung aus und eröffnet diese der anmeldepflichtigen Person.

2 Sie kann die Veranlagungsverfügung als automatisierte Einzelentscheidung nach Artikel 21 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 2020 (1) (DSG) erlassen. (2)

(1) SR 235.1
(2) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 48 des Datenschutzgesetzes vom 25. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2022 491; BBl 2017 6941).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 38 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2021/85écision; écembre; était; édéral; éritier; Office; Chambre; ’au; édure; ’administrateur; ’il; Assistance; Riviera; Pays-d’Enhaut; ’office; éfinitive; ’arrondissement; Administration; énal; ésident; ’aucun; ’était; étente; éder
VDHC/2020/549édure; écision; Chambre; étentions; Expert; éjudice; éparable; ésident; écembre; CPC-VD; ésidente; ’expert; édé; érêt; Hoirie; Expertise; éfendeur; écessaire; éritier; ésentée; épens; éritiers; étant; ’an; éposé; écrit
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGABV 2017/7Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Sachverhalt; Rekurs; Leistung; Verjährung; Gehör; Bevorschussung; Entscheid; Recht; Revision; Wiederaufnahme; Verjährungsfrist; Alimente; Gehörs; Verfahrens; Alimenten; Frist; Person; Verschollenerklärung; Gallen; Alimentenbevorschussung; Zustellung; Vorschüsse; Tatsache
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 19 (5A_521/2017)Art. 712a Abs. 2 ZGB; Widmung der Liegenschaft; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; Auslegung des Reglements. Auslegung der reglementarischen Bestimmung, wonach die Stockwerkeinheiten zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Betrieb eines Pflegeheims geht über eine "Wohnnutzung" hinaus (E. 4). Stockwerke; Urteil; Wohnung; Reglement; Pflege; Stockwerkeinheit; Stockwerkeigentümer; Wohnzweck; Wohnnutzung; Miete; Person; Bewohner; Nutzung; Mieter; Betrieb; Liegenschaft; Zweck; Leistung; Stockwerkeinheiten; Wohnen; Obergericht; Mieterin; Büro; Zimmer; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Reglements; Wohnzwecken; Mietvertrag; Betreuung
139 III 98 (5C_2/2012)Art. 450 Abs. 1 ZGB; Beschwerde beim zuständigen Gericht; Regelung im Kanton Zürich. Der Zürcher Bezirksrat darf im zivilrechtlichen Bereich als Gericht im materiellen Sinn anerkannt und vom kantonalen Recht als Beschwerdeinstanz gegenüber Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bezeichnet werden (E. 3 und 4). Bezirk; Bezirks; Bezirksrat; Gericht; Recht; Entscheid; Kanton; Statthalter; Erwachsenenschutz; Aufsicht; Behörde; Verwaltung; Beschwerdeinstanz; Entscheide; Unabhängigkeit; Behörden; Rechtsprechung; Verwaltungs; Beschwerden; Gemeinde; Verfahren; Erwachsenenschutzbehörde; Mitglied; Regierung; Aufsichts; Regierungsrat; Bezirksrates; ünde

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2017 I/5Responsabilité de l'Etat (Confédération)écision; édé; étention; été; édéral; égal; Tribunal; ;autorité; être; érieur; Suisse; CourEDH; égale; érieure; ;entrée; également; Confédération; ;existe; ;objet; égulière; ;elle; ;Etat; éterminer; France; ;interdiction; ;existence; éparation; ément; Recueil; égard
A-2080/2016ZölleFahrzeug; Einfuhr; Verfahren; Automobil; Schweiz; Verwendung; Person; Liechtenstein; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; Zollgebiet; Fürstentum; Recht; MWSTG; Automobilsteuer; Urteil; Gesellschaft; Zollstelle; Verfahrens; Beförderungsmittel; Zollverwaltung; Veranlagung; BVGer